Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass auch in Zukunft die Menschen auf das österreichische Sozial- und Gesundheitssystem vertrauen können. Vertrauen ist wichtig, und wir können auf dieses Gesundheitssystem sicherlich auch in Zukunft stolz sein. Es ist ein Stabilisator in der Krise. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.54
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit erkläre ich die Debatte für geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (237 d.B. und 404 d.B. sowie 8210/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Auch diesen Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird, haben Sie alle bereits schriftlich vorliegen.
Ich darf daher gleich berichten, dass der Gesundheitsausschuss nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Ich danke für den Bericht und erteile dem ersten Redner, Herrn Bundesrat Gruber, das Wort. – Bitte.
14.56
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute ein Beschluss des Nationalrates vor, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält folgende wesentliche Punkte: erstens die Erweiterung der Aufgaben der Ethikkommissionen; zweitens die Zusammensetzung dieser Kommissionen; drittens eine berufsrechtliche Trennung zwischen Ärzten und Zahnärzten; viertens eine Änderung des sogenannten Ärztebriefes im Entlassungsbrief; fünftens eine Änderung der Regelung beim Transfer von Patientinnen und Patienten; sechstens die Vereinheitlichung des Patientenentschädigungsfonds österreichweit.
Lassen Sie mich nun zu den einzelnen Punkten einige Anmerkungen machen.
Die Neugestaltung der Ethikkommissionen bezüglich neuer Aufgaben und deren Zusammensetzung ist ein notwendiger und richtiger Schritt. Mit diesem Bundesgesetz ist
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