nunmehr klargestellt, dass die Ethikkommission in Zukunft auch Pflegestudien sowie Pflegekonzepte und Methoden nach ethischen Gesichtspunkten beurteilen soll. Bei der Zusammensetzung der Kommission ist das Geschlechterverhältnis zu berücksichtigen; das Ziel soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen sein. Sichergestellt wird mit diesem Gesetz auch, dass die Ethikkommissionen mögliche Befangenheiten veröffentlichen müssen, damit ein Beitrag zu größerer Transparenz geleistet wird.
Festgeschrieben wird in diesem Bundesgesetz auch die berufsrechtliche Trennung zwischen Ärzten und Zahnärzten. In Zukunft muss in einer Schwerpunktkrankenanstalt je nach Bedarf entweder eine Einrichtung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie oder eine Betreuung durch Konsiliarärzte der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sichergestellt sein.
Nicht unbedeutend ist vor allem auch die Änderung vom Ärztebrief zum Entlassungsbrief. Hinter dieser eher nichtssagenden Namensänderung werden in Zukunft neben Diagnose, Behandlungsverlauf und Medikation auch Empfehlungen beziehungsweise Anordnungen stehen, wie die betreffenden Patientinnen und Patienten therapeutisch weiter betreut werden sollten: zum Beispiel mit Physiotherapie, Heilmassagen et cetera.
Durch die Neuregelung beim Transfer von Patientinnen und Patienten wird eine alte Ungerechtigkeit abgestellt, nämlich die, dass man den Pflegebeitrag zwei Mal bezahlen muss. Dies ist ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem.
Der letzte Punkt – meiner Meinung nach ein sehr wichtiger – betrifft die Vereinheitlichung des Patientenentschädigungsfonds österreichweit. Es wird eindeutig klargestellt, dass auch dann das Recht auf eine Entschädigung besteht, wenn eine Haftung eines Rechtsträgers eindeutig auszuschließen ist. Diese Entschädigungszahlung, die vom Fonds geleistet und beglichen wird, gilt aber nur für jene Fälle, bei denen Patientinnen und Patienten durch eine seltene und schwerwiegende Komplikation erheblich geschädigt wurden.
Dieses Bundesgesetz mit diesen wichtigen Änderungen im Bereich der Krankenanstalten und Kuranstalten entspricht unserer Zeit und ist eine wichtige und positive Weiterentwicklung. Daher werden wir Sozialdemokraten diesem Bundesgesetz unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.00
Präsident Erwin Preiner: Ich begrüße sehr herzlich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften aus Schulen des Burgenlandes, die heute im Rahmen des Jugendparlaments das Parlament besuchen!
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hammer. Ich erteile es ihm.
15.00
Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Kollege vor mir hat ja schon sehr brav aufgelistet, welche Änderungen in dieser Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Was heißt „brav“? – Bundesrat Mag. Klug: Gut! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) – gut und brav! – beinhaltet sind. Ich kann es mir natürlich ersparen, das noch einmal zu tun. (Bundesrat Mag. Klug: Die Bewertungen machen wir gern selbst!) Es ist natürlich auch richtig, was gesagt worden ist.
Ich möchte aber trotzdem auf zwei Punkte, die aus meiner Sicht wesentlich sind, noch näher eingehen, und ich darf mich dafür bedanken, dass solche Novellen immer wieder die Gelegenheit bieten, doch ein bisschen darüber nachzudenken, welche Änderungen
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