BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 99

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in unserem System praxistauglich sind und was notwendig ist. Vor allem wird gerade im Krankenanstaltenbereich sehr oft von den „großen Reformen“, von den „großen Würfen“ gesprochen. Es ist aber schon beruhigend, dass immer wieder und laufend Verbesserungen und vor allem Orientierungen an der Praxis vorgenommen werden. Ich glaube, diese Novelle ist wieder so ein Punkt, der das auch unter Beweis stellt.

Es sind die Veränderungen, die im Zusammenhang mit der Ethikkommission getätigt wurden, schon angesprochen worden. Ich glaube, es ist beruhigend, dass es so eine Kommission gibt, und zwar sowohl, wenn es darum geht, den medizinischen Fortschritt oder auch die angewandte medizinische Forschung zu gestalten, als auch jetzt bei der Erweiterung, da es um Pflegestudien und um Pflegeprojekte geht. Ich glaube, es ist schon ein Gebot der Zeit, dass man innovative neue Pflegemodelle etabliert und wei­terentwickelt. Ich glaube, die Leute erwarten sich auch, dass man moderne, zeitgemä­ße Formen anbietet. Es ist, glaube ich, auch wichtig, dass die Ethikkommission diesen Bereich abdeckt.

Einen weiteren Punkt hat auch schon mein Vorredner angesprochen: Ich glaube, es ist nicht nur die Namensänderung vom Ärztebrief zum Entlassungsbrief, sondern es ist damit vielmehr gemeint, dass man ein praxistaugliches Instrument hat, um wirklich in einfachen und klaren Worten festzuschreiben, welche Behandlungsform und welche Betreuung in weiterer Folge notwendig ist – und nicht nur eine wissenschaftliche Ab­handlung unter Ärzten. Ich glaube, das ist ein sehr wesentlicher Punkt.

Ich möchte aber hier schon ansprechen, dass wir in dem Bereich nur durch die Ände­rung vom Ärzte- zum Entlassungsbrief noch nicht dort sind, wo wir meiner Ansicht nach hinsollten. Ich glaube, im Überleitungsbereich, im Entlassungsmanagement von den Krankenhäusern in die Betreuung zu Hause, in der Zusammenarbeit mit nachgelager­ten Betreuungsformen ist noch das eine oder andere notwendig.

Ich glaube, es sind in Summe viele taugliche und nutzbringende Änderungen, die durch diese Novelle getätigt werden. Unsere Fraktion wird dem selbstverständlich zustim­men. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszuge­hörigkeit.)

15.03


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile es ihm.

 


15.03.29

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kol­legen! Liebe Schülerinnen und Schüler, herzlich willkommen hier im Bundesrat! Es freut mich, dass ich heute das letzte Wort haben darf, zumindest zu diesem Tagesord­nungspunkt. (Heiterkeit. – Bundesminister Stöger: Das wird sich nicht ganz ausge­hen! – Bundesrat Mag. Klug: Das wird ein Wunsch bleiben! – Weitere Zwischenrufe.) – Okay, ich habe jetzt eure volle Aufmerksamkeit, das freut mich.

Da wir diesem Gesetzesbeschluss auch zustimmen werden, möchte ich mir aber doch auch einige kritische Bemerkungen erlauben, werte Kolleginnen und Kollegen. (Bun­desrat Konecny: Ist das ein Versprechen von eurer Seite, dass es kritische Bemerkun­gen in Zukunft nur mehr gibt, wenn ihr zustimmt? – Heiterkeit.)

Zuerst einmal möchte ich zur Patientenentschädigung kommen. Ich halte es für un­erträglich und skurril, wenn ein Gesundheitsministerium Länder auffordern muss und ihnen erklärt, wie Gesetze zu lesen und zu handhaben sind – und trotzdem zahlreiche Bundesländer überliquide Patientenentschädigungsfonds haben, weil sie sich bislang nicht danach gerichtet haben. Daran erkennt man, dass der Föderalismus seine Vor­teile haben mag, aber eben auch Nachteile nach sich zieht.

 


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