Da heute die Herren so gut auf die Frauen schauen und ihnen entsprechende Wertschätzung entgegenbringen, möchte ich mich dafür bedanken und trotzdem noch einmal darauf eingehen, dass es wichtig ist, hervorzuheben, dass gerade im Pflegebereich viele Frauen tätig sind. Damit der erhöhte Personalaufwand, den es unbestrittenermaßen in diesem Bereich gibt, weiterhin gesichert werden kann, ist es notwendig, genug Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen, die im Alltag funktionieren und für die Frauen – auch im Teilzeitbereich – bewältigbar sind. Gerade für Wiedereinsteigerinnen beziehungsweise für Personen, die zum Beispiel einen Berufswechsel anstreben, bietet die Pflegehelferausbildung dazu eine tolle Möglichkeit.
Wir werden uns anstrengen müssen, um weiterhin Menschen für den Pflegehilfeberuf zu begeistern und zu interessieren. Ich denke aber, dass das jetzt leichter möglich sein wird, weil wir ja mit dieser Novelle den Pflegehilfeberuf überhaupt aufgewertet haben. Wir werden aber auch weiterhin darauf zu achten haben, dass gerade in dezentralen Räumen, wo die Leute weite Anreisen haben, genug Ausbildungsmöglichkeiten angeboten werden – zum Beispiel Blockkurse am Abend oder am Wochenende –, damit nicht lange Anreisewege, verbunden mit großem Zeitaufwand, in Kauf genommen werden müssen, sodass die Ausbildung für diejenigen, die sie sich wünschen und sich dafür interessieren, möglich gemacht wird.
Diese Gesetzesnovelle bringt jedenfalls großen Nutzen in vielen Bereichen mit sich. Wir werden aber weiterhin anständig gefordert sein, Maßnahmen dem demographischen Wandel anzupassen und weiter nachzujustieren. In diesem Sinne freue ich mich auf die breite Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.51
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.
14.52
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist der Internationale Tag behinderter Menschen, und es hat hier die Geschäftsordnung mit sich gebracht, heute auch dieses Gesetz darzustellen, das einen Beitrag dazu bringt, die Behinderten besser versorgen zu können und einen Qualitätsschritt zu machen.
Welchen Qualitätsschritt machen wir? – Wir haben im System der Gesundheitsberufe bisher Strukturqualitäten festgelegt. Wir haben festgelegt, dass die Struktur der Ausbildung und die Struktur der Einrichtungen als Basis von Qualität zu sehen sind. Wir gehen jetzt den nächsten Schritt: Wir gehen von der Strukturqualität zur Ergebnisqualität. Ergebnisqualität ist nur dann möglich, wenn im Hintergrund Strukturen vorhanden sind.
Aber wir wollen uns an den Ergebnissen messen lassen. Gerade im Bereich der Behinderten war es wichtig, durchgehend Menschen zu haben, die eine Gesamtbetreuung vornehmen. Das ist die eine Seite, das haben wir jetzt mit dem Zugang der Basisversorgung geschafft, nämlich der Basisversorgung für Menschen in professionellen Teams. Wir gehen den Weg der integrierten Versorgung, das heißt, dass die Menschen berufsgruppenübergreifend versorgt werden. Aber wir gehen auch die Kontrolle beziehungsweise die Supervision jener Menschen an, die fachlich qualifiziert sind.
Wir bauen den Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe aus. Insgesamt ist das ein wichtiger Schritt, und es geht auch darum – das ist ja bereits von einigen Rednern angesprochen worden –, in diesem Feld der Gesundheitspolitik neue Arbeitsplätze schaffen zu können. Das ist das erklärte Ziel, und ich sage, der Gesundheitsbereich, das Gesundheitswesen schafft 10,1 Prozent der Wertschöpfung in unserem Land – und das ist auch ein Stabilisator in der Krise.
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