nen und auch Vertreter diverser weiterer Printmedien zugegen. Weiters wurde ein entsprechender Beitrag in der darauffolgenden Sendung des Hohen Hauses im ORF ausgestrahlt.
Die zweite Enquete, die wir vor einigen Tagen, Anfang Dezember dieses Jahres abhielten – „Hearing der Bewerberinnen und Bewerber um die Stelle eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes“ –, fand ebenfalls großen Zuspruch.
Diese war, meine ich, besonders wichtig, da es darum geht, dass der Bundesrat entsprechende Aktivitäten demokratiepolitischer Art setzt. Wir wünschen uns natürlich, nicht nur ein Mitglied in den Verfassungsgerichtshof zu entsenden. Ich denke, es könnten ohne weiteres auch mehr sein. Das sollte aber Inhalt einer noch zu führenden, bereits begonnenen Diskussion über die Verfassungsreform sein.
Ich darf weiters daran erinnern, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass wir auch eine Klausurtagung zu einem, wie ich meine, sehr wesentlichen Thema nicht nur für Österreich, sondern auch global gesehen, abgehalten haben. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die Zeit gefunden haben, an dieser Klausurtagung in der neuen St. Martins Therme & Lodge in Frauenkirchen teilzunehmen, und zwar zum Themenbereich: „Maßnahmen der Bundesländer zur Bekämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit“, vor allem auch der Arbeitslosigkeit im Jugendbereich.
Diese Klausur wurde von Vertretern aller Bundesländer sehr ernst genommen. Es waren Experten der Landesregierungen, aber auch hochrangige Experten der Bundessozialpartner vor Ort. Wir konnten uns über viele Projekte, Einzelprojekte, finanzielle Maßnahmen, die die Bundesländer gemeinsam mit den Sozialpartnern auf Schiene gebracht haben, informieren. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen gegen den Anstieg der Arbeitslosigkeit im Allgemeinen und im Jugendbereich zu setzen.
Ich glaube, es wird nicht nur gegenwärtig, sondern auch in nächster Zukunft, vor allem im Jahr 2010 eine der zentralen Herausforderungen der Bundesregierung sein, dass weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, vor allem auch zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Jugendbereich gesetzt werden. Dies muss natürlich im Einklang und im Einvernehmen mit den Ländern, mit den Sozialpartnern, aber auch im Einklang mit den übrigen Regierungen der Europäischen Union geschehen.
Ich darf anmerken, dass es meiner Meinung nach sehr schlimm ist, wenn Jugendliche bereits nach der Berufsausbildung oder nach dem Besuch der Pflichtschule ihre Berufstätigkeit mit Arbeitslosigkeit beginnen. Ich denke, da ist die Gesellschaft gefordert, entsprechend gegenzusteuern und Beschäftigungsmaßnahmen, Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten, sei es in Form der Bereitstellung von Lehrstellen oder in Lehrwerkstätten.
Geschätzte Damen und Herren, ich komme nun zum nächsten Schwerpunkt meiner Präsidentschaft. Es ist die Novellierung der Geschäftsordnung des Bundesrates, die ich ansprechen möchte. Wir wissen, die letzte Novellierung der Geschäftsordnung fand vor zehn Jahren, 1999, statt. Jetzt ist es natürlich nicht nur zeitlich bedingt notwendig, bereits eine Novellierung anzudenken und umzusetzen, sondern vor allem auch inhaltlich. Es hat sich unsere Gesellschaft in den letzten Jahren ja auch entsprechend weiterentwickelt. Daher bin ich überzeugt davon, dass diese Novellierung der Geschäftsordnung, die heute ebenfalls auf der Tagesordnung der Plenarsitzung steht, vollkommen richtig ist. Insgesamt 35 Punkte der Geschäftsordnung werden adaptiert, modifiziert, um den aktuellen Herausforderungen eines modernen Parlamentarismus zu entsprechen.
Ein wesentlicher Bereich für mich als Präsident ist auch, die Projekte Demokratiewerkstatt beziehungsweise Jugendparlament zu forcieren und zu unterstützen. Als gelernter Pädagoge ist mir das natürlich auch ein persönliches Anliegen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite