BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 59

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Mit den fast 150 Änderungen in diesen zu beschließenden Novellen werden viele sinn­volle zeitgemäße Anpassungen vorgenommen. Herr Zwölfer, ich habe Ihren Ausfüh­rungen nicht entnehmen können (Bundesrat Stadler: Zwanziger! – Heiterkeit) – oder Zwanziger –, welche Änderungen Sie vorgeschlagen und welche Verbesserungen Sie vorgebracht hätten. (Bundesrat Perhab: ... FPK! – Bundesrat Zwanziger: Zwölfer?! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die wichtigsten Verbesserungen darf ich nun gerade Ihnen zuliebe jetzt festhalten – die Frau Ministerin hat ja bereits in der Fragestunde einige Dinge beantwortet und zum Besten gegeben und für uns nachvollziehbar erklärt –:

Die nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlungen in Bezug auf die Reisegebühren bei der Exekutive werden zukünftig beseitigt.

Im Urlaubsrecht wird der ungerechtfertigte erhöhte Urlaubsanspruch für besser verdie­nende Beamte nicht mehr an das Einkommen, sondern an die Dienstjahre gebunden.

Ebenfalls ist es gelungen, den Begriff des Dienstunfalls für Beamte und Vertragsbe­dienstete mit jenem der Privatwirtschaft gleichzustellen. Damit gibt es bei einem Unfall von und zur Arbeitsstelle für alle Beschäftigten die gleiche sozialrechtliche Behandlung.

Bei den Verfallsfristen im Urlaubsrecht wurden ebenfalls einheitliche Regelungen fest­gelegt. Ich denke, dies ist der richtige Weg, um unserer Neidgesellschaft den Nährbo­den zu entziehen, damit der Weg zu mehr Gerechtigkeit erfolgreich weiter beschritten werden kann.

Die Fortschreibung des Kilometergeldes mit 0,42 € pro gefahrenem Kilometer für Dienstfahrten halte ich trotz der gesunkenen Treibstoffkosten für in Ordnung, da die Er­höhung auch sehr verzögert stattgefunden hat.

Die Ergebnisse des Gehaltsabschlusses sind trotz wirtschaftlich angespannter Lage sehr passend. Die österreichische Sozialpartnerschaft hat sich auch hier bestens be­währt. Für die Kaufkraftstärkung und für die Bewältigung der Krise sind Nulllohnrunden kein Lösungsansatz, gerade deswegen müssen wir jenen Menschen, die keinen gesi­cherten Arbeitsplatz haben oder in Kurzarbeit sind, die Differenz zum bisherigen Ein­kommen entsprechend ausgleichen.

Mit dem Inkrafttreten dieser Novelle ist Mobbing im öffentlichen Dienst kein Kavaliers­delikt mehr, es wird mit Sanktionen und Strafen belegt – nicht nur aus menschlicher, auch aus wirtschaftlicher Sicht eine gute Entscheidung: Menschen, die zufrieden sind, arbeiten mehr – in diesem Fall für unseren Staat, somit für uns alle.

Ein gut funktionierender Staat braucht, wie jeder andere Betrieb, gut ausgebildete Mit­arbeiterInnen. Die geplanten Budgetkonsolidierungsmaßnahmen beinhalten den Abbau von zirka 2 000 Stellen im öffentlichen Dienst bis 2013. Mehr und qualitätsvollere Auf­gaben mit weniger Personal zu bewältigen gelingt nur dann, wenn die Fort- und Weiter­bildung gesetzlich verankert wird.

Dass es eine Neuregelung bei den Nebenbeschäftigungen des öffentlichen Dienstes gibt, halte ich für richtig. Den Staat nur als sicheren Arbeitgeber zu benutzen und in einer Nebenbeschäftigung die Vorteile der Privatwirtschaft zu genießen, ist zwar legi­tim, aber es braucht entsprechende Spielregeln dafür. Diese können nun in den jeweili­gen Ressorts per Verordnung festgelegt werden.

Bei der Stellenausschreibung gemäß Dienstrecht werden die Gewichtungen für die Be­wertung von Fähigkeiten und Kenntnissen in Zukunft zwingend transparent zu gestal­ten sein. Damit wurde ein weiterer Schritt in Richtung Transparenz und Gerechtigkeit gesetzt.

 


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