BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 60

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In der Dienstrechts-Novelle sind zwei Themen, die die Frauen betreffen, sehr wichtig: Zum einen wird bei der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz die Verfallsfrist auf drei Jahre erhöht. Dies war notwendig, da sich Frauen immer noch erst sehr spät zur An­zeige entschließen – meist erst dann, wenn sich bereits mehrere Betroffene öffentlich dazu geäußert haben. Ein gutes Beispiel dafür haben wir derzeit in höchsten Polizei­kreisen in Innsbruck: Auch hier hat es Jahre gedauert, bis eine Anzeige erfolgte.

Dass wir im 21. Jahrhundert noch über Frauenquoten reden müssen, schmerzt mich ein wenig. (Beifall bei der SPÖ.) Ohne diese im Gesetz niederzuschreiben, denke ich, wäre es nicht gelungen, den Frauenanteil im öffentlichen Dienst in den letzten Jahr­zehnten langsam, aber sicher zu erhöhen. Die Änderung der Frauenquote von 40 auf 45 Prozent ist ein sehr ambitioniertes Ziel. Ich hoffe, dass wir diesen Passus in Zukunft aus dem Gesetz entfernen können, weil es dann zur Selbstverständlichkeit geworden ist, dass Frauen in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu gleichen Löhnen wie Männer beschäftigt werden können.

Sehr gerne wird unsere Fraktion die Zustimmung zu all diesen Novellen geben. –Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Dönmez und Keuschnigg.)

11.18


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


11.19.01

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr ver­ehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege Zwanziger (Bundesrat Zwanziger: Richtig!), in Kärnten ereignet sich etwas, da wird man gleich zum Zwölfer. Ich hoffe nur, dass man dann nicht zum Fünfer wird, denn das hätte dann noch eine ganz andere Be­deutung. (Bundesrat Zwanziger: Schön, dass ...!) Aber wir wollen uns jetzt natürlich nicht damit auseinandersetzen, was sich in Kärnten ereignet hat und noch ereignen wird. – Diesbezüglich sind wir alle sehr gespannt: In Kärnten ist ja alles möglich.

Wir haben es mit einer Regierungsvorlage zu tun, die sich mit dem Beamten-Dienst­rechtsgesetz und dem Vertragsbedienstetengesetz auseinandersetzt. Es wird auch noch eine beachtliche Anzahl von Materien geändert – einerseits aus Gründen der Ju­dikatur und andererseits, weil auch EU-Richtlinien umgesetzt werden.

Beseitigt wurden auch einige Unterschiedlichkeiten im Beamten-Dienstrechtsgesetz und im Vertragsbedienstetengesetz. Viele Punkte wurden da bereits ausgeführt, ich möchte daher nicht noch einmal auf alle eingehen.

Ein Punkt betrifft das Urlaubsrecht. Es wird in Zukunft das Urlaubsausmaß hauptsäch­lich nach Dienstalter und nicht mehr nach Einkommenshöhe zuerkannt. In Vorarlberg gibt es das, Frau Ministerin Heinisch-Hosek, schon seit mehr als 10 Jahren. Wir haben uns damals im Rahmen einer Novelle damit auseinandergesetzt, und ich meine, es ist richtig, dass man das jetzt auch im Beamten-Dienstrecht umsetzt.

Es gibt auch eine Veränderung beim Jahresurlaub. So verfällt der nicht verbrauchte Ur­laub nicht mehr nach einem Jahr, sondern er verfällt so, wie er „entstanden“ ist. Das klingt zwar kompliziert, ist es aber nicht. Zum Beispiel: Grundsätzlich verfällt der Ur­laubsanspruch aus dem Jahr 2008 mit Ende des Jahres 2009, ausgenommen in jenen Fällen, wo der Urlaub aus dienstlichen Gründen nicht konsumiert werden kann. Dann gibt es die Möglichkeit, die Verfallsfrist zu verlängern. Rechtfertigungsgründe sind bei­spielsweise: gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst wegen Krankheit, Folgen eines Unfalles oder Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz. Oder: Wir kennen ja alle diese „Unsitte“ im Parlament, einen Untersuchungsausschuss nach dem ande­ren einzusetzen. Da ist das Konsumieren von Urlaub nicht möglich. Das ist ein Bei­spiel, wo es möglich wäre, die Verfallsfrist zu erstrecken.

 


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