BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 64

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den Harmonisierungsbedürfnissen Rechnung zu tragen, aber auch neue Materien, wo wieder der öffentliche Dienst, der Bund Vorbild sein kann, etwa das heute schon mehr­fach erwähnte Mobbingverbot. Mobbing stellt in Zukunft eine Dienstpflichtverletzung dar. Die Folge können Ermahnungen, Geldstrafen, aber auch Kündigungen und Entlas­sungen sein.

Zur Bürgerinitiative zur Erreichung eines Anti-Mobbing-Gesetzes möchte ich sagen: Herrn Walter Plutsch kenne ich aus meiner Zeit als Landesrätin in Niederösterreich, weiß um seine Bemühungen und werde mich diesbezüglich einsetzen.

Ein weiterer Punkt, der heute zwar noch nicht erwähnt wurde, den ich aber ebenfalls für wichtig halte, ist die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentli­chen Dienst. Die Herausforderungen werden immer größer, aber der Personalstand im öffentlichen Dienst nimmt ab. Daher meine ich: Wir müssen und sollen als Dienstgeber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Weiterbildung anbieten. Wir verpflich­ten jetzt die Dienstgeber dazu, Führungskräften Weiterbildung anzubieten, damit vom Niveau und von den Interessen her alle Möglichkeiten für diejenigen, die schon Füh­rungskraft sind oder es werden wollen, gegeben sind.

Die strengeren Regeln für Nebenbeschäftigungen wurden schon erwähnt. Wir glau­ben, dass es am besten ist, wenn in den einzelnen Ressorts per Verordnung entschie­den wird, wer welcher Nebenbeschäftigung in welchem Ausmaß nachgehen soll und darf.

Die Frauenquote ist ebenfalls schon erwähnt worden. Noch ein letztes Mal von mir: Ja, ich freue mich sehr über die Erhöhung der Frauenquote. Nur so können es Frauen in Führungspositionen noch weiter bringen und nur so können wir die Zahl derselben erhöhen, was wichtig ist, damit Entscheidungen unter Umständen auch anders getrof­fen werden.

Das Urlaubsprivileg ist schon ausführlich dargelegt worden.

Weiterer Punkt: Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass Exekutivbeamte/-beam­tinnen, die ihre Wochenarbeitszeit für Nebenbeschäftigungen reduzieren, in Zukunft Überstunden leisten müssen beziehungsweise auch dafür herangezogen werden kön­nen.

Wichtig ist auch – das wurde heute noch nicht gesagt –, dass im Dienstrecht die Transparenz bei Ausschreibungen fix verankert wird. Fähigkeiten und Kenntnisse werden gewichtet dargestellt. Das ist vor allem deshalb wichtig, um die Auswahlver­fahren zu erleichtern und den Frauenanteil in Spitzenfunktionen zu erhöhen.

Als weiterer Punkt wurde erwähnt, dass ein Unfall auf dem Weg zum Dienst als Dienstunfall zu gelten hat.

Ich freue mich, auch sagen zu können, dass die Verlängerung beim Kilometergeld um ein weiteres Jahr in dieser Dienstrechts-Novelle verankert ist und dass die pau­schalen Reisegebühren auch für Polizisten und Polizistinnen in den Ballungsräu­men – das war ja bisher nicht der Fall – mit 45 € monatlich fixiert werden konnten.

Abschließend: Der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst ist ein maßvoller. Beide Seiten haben sich in langen, nicht immer unschwierigen Verhandlungen aufein­ander zu bewegt. Es ist wichtig – es war mir immer wichtig, das zu erreichen –, dass insofern eine soziale Gewichtung vorgenommen worden ist, als kleine Einkommen bis zu 1,2 Prozent erhöht werden, während die Erhöhung allgemein 0,9 Prozent und einen zusätzlichen Betrag beträgt. Bezieher hoher Einkommen bekommen nur die Inflation abgegolten.

Wie gesagt, das ist ein maßvoller Abschluss, der – und das wurde heute auch schon gesagt – der drittniedrigste im öffentlichen Dienst seit 40 Jahren ist und der im Ver-


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