BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 65

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gleich zur Privatwirtschaft – und sofern sich das Gesagte in Bezug auf die Pflegeberufe bewahrheitet, stimmt mich das nicht glücklich, muss ich sagen – der niedrigste ist. Viel­leicht geht da noch einiges, was ich mir wünschen würde. Es sind besonders viele Frauen in diesem Bereich beschäftigt, und die sind, wie ich das heute schon erwähnt habe, ohnehin nicht gut bezahlt für haushaltsnahe Tätigkeiten und für ihre Leistungen im Pflegebereich.

Abschließend möchte ich mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich möchte mich aber auch als zuständige Ministerin für den öffentlichen Dienst bei allen öffentlich Bediensteten sehr herzlich für die hervorragende Arbeit bedanken, die sie leisten. Einen Dank aussprechen möchte ich auch den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaft, mit denen ich ein gutes Einvernehmen habe. Es muss nicht immer alles harmonisch sein, Hauptsache, es kommt unterm Strich das Richtige heraus.

In diesem Sinne Ihnen allen angenehme ruhige Feiertage. Auf ein nicht unschwieriges, aber umso herausfordernderes Jahr 2010, in dem wir sicher das eine oder andere Mal wieder miteinander zu tun haben werden! Alles Gute! – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

11.38


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Ich darf den zwischenzeitlich hier eingetroffenen Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer begrüßen.

11.39.083. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz ge­ändert werden (DSG-Novelle 2010) (472 d.B. und 531 d.B. sowie 8220/BR d.B. und 8225/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 3.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte um den Bericht.

 


11.39.20

Berichterstatter Josef Saller: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheits­polizeigesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung; ich komme sogleich zum Ausschussantrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Bundesrat Schennach zu Wort. – Bitte.

 


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