BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 67

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nen, die nicht privat gefilmt werden wollen, wenn sie ganz normale Wege gehen, mit Unterlassungsklagen zu Gericht gezwungen werden? – Nein!

Das ist der Grund, meine lieben Kollegen und Kolleginnen, dass wir diesem Blanko­scheck für einen Wildwuchs, für eine unkontrollierte und jenseits der Sorgfaltspflicht er­folgende Videoüberwachung, wie sie in dieser Datenschutzgesetz-Novelle vorgesehen ist, nicht zustimmen, denn es geht um ein elementares Bürger- und Bürgerinnenrecht, das damit ein weiteres Mal verletzt wird. – Danke. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.)

11.46


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

 


11.46.24

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe dem Thema Datenschutz auch sehr kritisch gegenüber, aber ich weiß auch, dass ich, wenn ich so meinen Tag verbringe, mit Sicherheit von über hundert Kameras irgendwo „ein­gefangen“ werde, und es ist mir bis jetzt noch nichts passiert.

Ich denke, es ist daher wichtig, dass wir entsprechende Regelungen einführen, dass wir genau wissen, wo mit Kameras aufgenommen wird, wie lange die Aufnahmen auf­bewahrt werden dürfen und wann sie wieder gelöscht werden müssen. Wir alle wissen, dass das Thema Datenschutz ein Spannungsfeld ist. Ich glaube aber, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Richtige tun. (Bundesrat Mag. Klug: So ist es!)

Man kann sich auch zu Tode fürchten, und wenn man sich nirgends mehr hintraut, weil man glaubt, dass man überall aufgenommen wird, dann leidet man schön langsam an Verfolgungswahn.

Herr Kollege Schennach hat von der Videoüberwachung bei den Häusern gesprochen. Ich kann mich daran erinnern, dass es in dem Haus, in dem ich wohne, im Müllbunker immer Unordnung gegeben hat und dass das einfach nicht zu lösen war. (Bundesrat Schennach: Das ist ja innerhalb des Hauses!) Das war innerhalb des Hauses, ja, und es ist innerhalb des Hauses im Müllbunker eine Kamera installiert worden, und seit es diese Kamera gibt, haben wir dort Ordnung. – Es hilft also schon.

Meine Damen und Herren, was sind die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes? – Die gesetzlichen Regelungen für die Videoüberwachung durch Private müssen streng sein, und es wurde auch eine ganze Reihe von Verboten eingezogen. Es darf zum Beispiel keine Überwachung im höchstpersönlichen Bereich geben. Wir wissen, dass es sehr viele Personalchefs in großen Firmen gegeben hat, die eben auch alles von den Be­diensteten wissen wollten – und das endete oft nicht einmal vor der Umkleidekabine. Das hat es alles schon gegeben, und ich meine, dass da wirklich sehr streng einge­griffen werden muss. Es darf auch keine Videoüberwachung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen geben.

Videoüberwachungen müssen protokolliert werden, und sie unterliegen der grundsätzli­chen Vorabkontrolle der Datenschutzkommission. Es muss ein Auskunftsrecht über die entsprechenden Videoüberwachungen geben. Die Überwachungsbänder sind grund­sätzlich nach 48 Stunden zu löschen. Da gibt es noch eine Speicherfrist, wenn die Wo­chenenden so fallen, dass man über diese 48-Stunden-Frist hinüberkommt.

Der § 52 wird einerseits durch Verweise auf die speziellen Bestimmungen zur Video­überwachung ergänzt, andererseits werden auch ergänzende Straftatbestände einge­fügt. Weiters sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch eine Kompetenzbereinigung vor. Bisher waren die Länder für die manuelle Regelung der Dateien zuständig, jetzt ist es der Bund. Im Gesetz steht auch die Neuformulierung der Grundrechte auf Daten­schutz, da wurde das Gesetz an die EuGH-Judikatur angepasst.

 


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