Noch eine Anmerkung zur Stadtpolizei: Es ist ein verfassungsrechtlich interessantes Thema, ob Städte einen eigenen Polizeiwachkörper aufstellen dürfen. Ich möchte daran erinnern, dass es genau zu diesem Thema eine parlamentarische Anfrage – wenn ich mich richtig erinnere, aus dem Jahr 2006 oder 2007 – an den damaligen Innenminister und jetzigen Landeshauptmann von Tirol, Günther Platter, gibt. Der damalige Innenminister hat auf die Frage, ob eine Stadtpolizei zulässig ist, darauf hingewiesen, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen – also auf Basis der jetzigen Kompetenzverteilung und der jetzigen Aufgabenverteilung in der Bundesverfassung – nicht zulässig ist, für die Städte einen eigenen Polizeiwachkörper aufzustellen.
Ich hoffe, dass ich jetzt alle Punkte beantwortet habe. Zu Herrn Bundesrat Mitterer habe ich noch eine Anmerkung: Ich dachte, dass die Blockade nur die Zweidrittelmaterien betrifft. Das war genau der Grund, warum wir dann einen Abänderungsantrag gemacht haben, nämlich weil wir gefunden haben, dass es die anderen Regelungen – also die einfachgesetzlichen Regelungen wie Videoüberwachung und Verwaltungsvereinfachung – wert sind, beschlossen zu werden, auch wenn bedauerlicherweise die beiden verfassungsrechtlichen Punkte nicht mitbeschlossen werden.
Insofern würde ich appellieren, dass Sie schlicht und einfach der einfachgesetzlichen Regelung zustimmen! Nochmals herzlichen Dank für die konstruktive Diskussion. –Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.06
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird (327 d.B. und 532 d.B. sowie 8226/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Preineder. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Martin Preineder: Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher zum Antrag.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kollegin.
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