BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 73

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

12.07.27

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol­legen! Der positive Teil dieser Gesetzesnovelle sind sicher die ökologischen Kriterien für Kfz-Beschaffungen. Dies wird aufgrund einer EU-Richtlinie verbessert, das ist an und für sich positiv.

Für mich stellt sich aber die Frage, ob dadurch auch im Bereich von Dienstfahrzeugen der oberen Klasse Verbesserungen eintreten oder ob man nicht die Entscheidung tref­fen müsste, sparsamere Fahrzeuge zu kaufen, als es in dem Bereich geschieht. Aber es ist immerhin ein Teil, der positiv zu beurteilen ist. Man kann dies aber gleich mit un­serem ersten Kritikpunkt an dieser Gesetzesnovelle verbinden, nämlich den fehlenden Kriterien für die ökologische Beschaffung im Allgemeinen.

Da geht es einfach um Leitlinien, die wir – gerade in den Gemeinden – brauchen wür­den. Viele von uns sitzen in Gemeinderäten, und da gibt es immer wieder das Problem, dass man zwar gerne regionale Anbieter bevorzugen oder ökologische Kriterien mit einbringen würde, das Ganze aber dann oft sehr kompliziert ist. Viele fürchten sich auch davor, dass Ausschreibungen dann angefochten werden, sodass sie sich gleich einmal gar nicht trauen, so etwas zu machen – sprich: Es wäre wirklich notwendig und eine Verpflichtung, die ökologische Beschaffung verpflichtend im Gesetz zu verankern.

Zweitens sollte mehr Hilfestellung gegeben werden, indem man Leitlinien erarbeitet und Gemeinden ermöglicht, sich darüber zu informieren, Ausschreibungen eventuell auch überprüfen zu lassen, denn – wie gesagt – in den Gemeindestuben ist das Wis­sen oft nicht so detailliert, dass eine ökologische Beschaffung wirklich durchgeführt werden kann, ohne Angst haben zu müssen, dass diese angefochten wird.

Ein weiterer Punkt, den wir an dieser Novelle kritisieren, ist, dass es bei Bauvorha­ben – die ja auch oft in Gemeinden ausgeschrieben werden – sogenannte Haus- und Hofarchitekten gibt, die bevorzugt werden, und dass sich in dieser Richtung nicht sehr viel ändert, einerseits im Bereich der ökologischen Kriterien und andererseits im Be­reich der architektonischen Kriterien. Da haben wir Vorschläge gemacht, zumindest im Bereich der Sicherstellung der Anonymität in den Wettbewerbsverfahren. Die Vorschlä­ge haben wir in einem Abänderungsantrag eingebracht, diesem ist leider von Ihnen nicht zugestimmt worden.

Ein letzter Punkt, den wir kritisieren, ist die Vorgangsweise bei Konzessionen und be­stimmten Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Ich denke, dass es auch in den Regierungsparteien an der derzeitigen Regelung Kritik geben muss, denn letztendlich gab es im Nationalrat einen Entschließungsantrag, den nicht wir einge­bracht haben, in dem Folgendes steht:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich entsprechende Ge­setzesnovellierungen vorzulegen, mit denen sichergestellt wird, dass Direktvergaben von öffentlichen Dienstleistungen im Bereich des Eisenbahnpersonennahverkehrs in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 durch den Bund vor allem hinsichtlich tariferer Begünstigungen diskriminierungsfrei erfolgen.

Das heißt, es gibt seit 2007 eine EU-Richtlinie, die man in dem Bereich umsetzen soll­te, und seit 2007 hat das BMVIT offenbar in der Pendeluhr geschlafen. Es ist jedenfalls die Umsetzung dieser Richtlinie in österreichisches Recht nicht wirklich geglückt, und jetzt müssen wir im Nationalrat noch einen Antrag beschließen, dass das geändert werden soll, obwohl wir die allgemeine Änderung des Bundesvergabegesetzes jetzt auf dem Tisch liegen haben.

Wie gesagt, wir haben nicht nur unsere Kritik, sondern auch unsere Vorstellungen für Änderungen im Nationalrat eingebracht. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt wor-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite