BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 74

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den und in dieser Form, wie es jetzt daliegt, können wir dem Gesetz leider keine Zu­stimmung geben. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Schennach.)

12.11


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Kraml. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.11.29

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das Bundesvergabegesetz ist schon vorher viel diskutiert worden und wird auch nach diesen Änderungen diskutiert werden, weil es eben so ist, wenn man sich um etwas bewirbt und nicht zum Zug kommt, dass dann entweder das Gesetz schuld ist oder die Ausschreibung nicht richtig war. Irgendetwas gibt es da immer.

Ich kenne das auch als einer, der lange Jahre in der Kommunalpolitik tätig war, und da weiß ich schon, dass es schwierig ist, wenn du etwas ausschreibst, es genau so ma­chen sollst, wie es das Bundesvergabegesetz vorschreibt, und du dann weißt, dass nicht die Wirtschaft der näheren Umgebung zum Zug kommt, sondern eben von ir­gendwoher jemand. Das ist dann auch für die Bürgerinnen und Bürger immer sehr schwer verständlich.

Ich meine aber doch, dass das vorliegende Gesetz eine eindeutige Verbesserung dar­stellt. Es ist das Vergabeverfahren einfach anders geregelt, es sind nicht mehr all diese Unterlagensätze vorzuweisen. Ich weiß das selber, ich habe mich auch schon ein paar Mal bei solchen Sachen beworben, es ist furchtbar, was da für Nachweise, vom Leu­mundszeugnis angefangen, erbracht werden müssen.

Es ist jetzt also so, dass man auf seine Qualifikationen hinweisen kann, und wenn man dann zum Zug kommt, hat man eben das Entsprechende nachzureichen. Das Ganze ist natürlich auch mit Strafen belegt, wenn etwas nicht stimmt. Das heißt, es wird sich jeder überlegen, ob er das macht, weil er dann doch entsprechend viel Geld zahlen muss. Das eine sind 20 Prozent und beim niederschwelligen Wert sind es immerhin noch 10 Prozent.

Ich glaube auch, dass die Energie- und Umweltbelastung trotzdem positiv geregelt ist. Dass es immer zu wenig ist, das gebe ich zu, aber es ist ein Schritt, der eine Verbes­serung mit sich bringt. (Bundesrätin Kerschbaum: Hilfestellung für die Gemein­de! ... Leitlinien!) Wissen Sie, Frau Kollegin, wenn alles sofort gemacht wird, dann kön­nen wir ja nächste Woche Weihnachtspause machen, dann brauchen wir uns nicht mehr hierherstellen, dann haben wir nichts mehr zu ändern, dann geht nichts mehr. (Bundesrat Schennach: Wir machen aber Weihnachtspause!)

Ich glaube schon, dass es wirklich eine sehr gute Regelung ist. Die Richtlinie regelt den Oberschwellenbereich bei Bauaufträgen mit 5,1 Millionen €, und beim Liefer- und Dienstleistungsbereich liegt dieser bei 133 000 €. Die Rechtsmitteleinbringung ist auch geregelt. Sie beträgt jetzt im Oberschwellenbereich 15 Tage und im Unterschwellenbe­reich sieben Tage. Ich glaube, dass wir da wirklich eine entsprechende Novelle vorlie­gen haben.

Insgesamt glaube ich auch, dass nicht immer nur die Haus- und Hofarchitekten zum Zug kommen. Es liegt an den jeweiligen Entscheidungsträgern, dass man auch einmal neuen Leuten die Chance gibt. Es gibt ja auch Jurys, die dann entscheiden, und ich glaube nicht, dass die sich immer nur für das entscheiden wollen, was diese Haus- und Hofarchitekten bringen.

Wie gesagt, für mich ist es ein gutes Gesetz, wir werden diesem Gesetz daher die Zu­stimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.14

 


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