Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.
12.14
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch unsere Fraktion, die Österreichische Volkspartei, stimmt natürlich dieser Gesetzesnovelle zu, und zwar aus meiner Sicht, als Vertreter der Wirtschaft, aus zwei sehr erfreulichen Gründen.
Es gibt tatsächlich so etwas wie eine „kleine“ – sage ich einmal unter Anführungszeichen – Verwaltungseinsparung. Der Herr Kollege Kraml hat es schon erwähnt, diese Dinge, die Ausschreibungsunterlagen können in Zukunft per E-Mail überreicht beziehungsweise gesendet werden. Wir kennen aus der Erfahrung der Vergangenheit Beispiele, wo diese unvollständigen Ausschreibungsunterlagen – die behaupteten unvollständigen – immer wieder zu Baubeginnverzögerungen geführt und damit auch wirtschaftlichen Schaden angerichtet haben – neben anderen unerfreulichen Erkenntnissen.
Ein zweiter wichtiger Punkt, glaube ich, ist das System der Eigenerklärung, wo der Unternehmer von sich aus einmal behaupten kann, er ist aufgrund seiner Betriebsgröße, seiner Mitarbeiter, seiner Qualifikation und seiner Liquidität in der Lage, an dieser Ausschreibung teilzunehmen. Ich glaube, er muss erst dann, wenn es konkret zu einer Bewerbung kommt, diese Dinge auch tatsächlich nachweisen.
Ich denke, dass das zwei wichtige Dinge sind. Ich möchte auch erwähnen, dass schon bei der letzten Novelle für die regionale Wirtschaft doch ganz wichtige Dinge passiert sind, nämlich diese Herabstufung der Losgrößen und die Erweiterung des Ausschreibungsumfanges bei einem eingeschränkten Verfahren von 100 000 auf bis zu 1 Million €. Das bringt den mittleren Unternehmen in der regionalen Wirtschaft etwas und ist daher durchaus positiv.
Frau Kollegin Kerschbaum, schade, dass Sie nicht zustimmen, immerhin ist die EU-Richtlinie beziehungsweise das Prinzip des Clean Cars doch an und für sich ein grünes Thema, und es würde auch gut zu Ihnen passen, hier zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
12.16
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Ostermayer. – Bitte, Herr Staatssekretär.
12.16
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Inhalt des Gesetzes hat Herr Bundesrat Kraml eigentlich schon alles Erklärende gesagt. Ich gehe daher nur ganz kurz auf die Fragen ein, die die Frau Bundesrätin Kerschbaum aufgeworfen hat.
Dienstwägen waren das erste Thema: Die Praxis der Bundesbeschaffung ist jetzt schon, dass nur Dienstwägen, die der Abgasnorm 5 – das ist sozusagen die sauberste Klasse derzeit, 6 kommt, glaube ich, in zwei Jahren – entsprechen, angeschafft werden. (Bundesrätin Kerschbaum: Der Verbrauch, die Schadstoffe hängen ja sehr viel von der Größe eines Fahrzeuges ab!) Ja klar, und natürlich auch von der Frage, welche Abgasnorm es ist, denn die hängt bekanntlich auch wiederum mit dem Verbrauch zusammen, denn was oben nicht reinkommt, kommt hinten nicht raus sozusagen. Also insofern ist es ganz klar.
Eine Nebenanmerkung noch: Das Auto des Bundeskanzlers ist, glaube ich, der kleinste Mercedes, und der ist erdgasbetrieben. (Zwischenruf des Bundesrates Stadler.) Also es ist auch in der Praxis schon einiges in dieser Hinsicht berücksichtigt worden.
Zum Zweiten, zu den Richtlinien für die ökologische Beschaffung: Wir, also das Bundeskanzleramt und die Verfassungsabteilung des Bundeskanzleramts, sind für die Er-
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