BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 84

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meinschaft in Österreich, die evangelische Kirche, zumutet, dass evangelische Pfarrer diese homosexuellen Paare segnen. Das ist auch schon passiert und gehört zur Ge­samtperspektive dieses Themas.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In unserer Rechtsordnung gibt es auch schon andere Materien, die in die ähnliche Richtung gegangen sind. Wir haben ge­setzliche Bestimmungen über Lebensgemeinschaften. Dieses Eingetragene Partner­schaft-Gesetz setzt das natürlich fort und bietet zumindest in Zukunft dieser Gruppe von Mitbürgern Rechtssicherheit. Wenn man sich den Gesetzestext genauer ansieht, dann geht das ja bis zur Gewerbeordnung und bis zu anderen Gesetzesmaterien, wo es um Betriebsnachfolge et cetera, et cetera geht. Das sind Materien, die auch Men­schen oder Gruppen, die nicht mit diesem Gesetz einverstanden sind, äußerst logisch erscheinen müssen. Wenn man ja sagt zur Eintragung dieser Partnerschaft, dann kann es natürlich nur so sein, dass man andere Gesetzesmaterien analog dazu anpasst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe schon erwähnt, für uns von der Ös­terreichischen Volkspartei bleibt die Ehe zentraler Mittelpunkt unserer Familienpolitik. Zu einer vollkommenen Familie gehören für uns natürlich auch Kinder, und das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Dafür stehen unsere Mandatare, dafür steht unser Grundsatzprogramm.

Wenn ich heute zustimmen kann – und das nicht aus Überlegungen, die leichtfertig sind –, dann deswegen, weil im Gesetz zwei Dinge nicht passiert sind. Das Erste ist: keine Adoptionsmöglichkeiten für Paare gleichgeschlechtlicher Ausrichtung. (Bundes­rätin Mühlwerth: Das werden wir erst sehen, ob das hält!) Das wäre für mich, Frau Kollegin Mühlwerth, der absolute Knackpunkt einer Ablehnung. Das ist so. Ich habe das auch in meinen eigenen Reihen kundgetan.

Und das Zweite ist, zu vermeiden, dass diese Eintragung gleichgeschlechtlicher Part­nerschaften mit einer Eheschließung verwechselt wird. Es war für mich nicht die Fah­nenfrage, wo das passiert, aber ich finde diesen Kompromiss sehr gut, dass diese Ein­tragung auf den Magistraten und Bezirksämtern passiert und nicht am Standesamt. So wird schon von Haus aus eine Verwechslung mit einer Eheschließung hintangehalten. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist nur mehr eine Frage des ...!)

Sie haben schon recht, Frau Kollegin Mühlwerth, aus der Vergangenheit her weiß ich von den anderen Initiativen, HOSI et cetera, dass natürlich nach jedem erreichten Ziel ein nächstes kommt. Aber für uns – und ich glaube, da spreche ich durchaus auch im Namen meiner Kollegen, meiner Fraktion – ist damit der Level erreicht, was für uns, für die Österreichische Volkspartei zumutbar ist. Und ich glaube, es ist ein Kompromiss, mit dem wir in Zukunft leben, argumentieren und auch umgehen können, auch als christlich-demokratische Partei.

In diesem Sinne stimmt unsere Fraktion wahrscheinlich nicht geschlossen, aber doch mehrheitlich diesem Gesetzesvorschlag zu. Und ich hoffe, dass wir für beide Seiten damit einen positiven Beitrag leisten, um ein friedliches zivilisatorisches Miteinander in unserer Republik weiterhin zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP.)

12.52


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schen­nach. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.52.06

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Das ist keine komplizierte Materie. Das ist vielleicht eine emotionale, aber keine kom­plizierte – und über dem Ganzen steht die Gleichheit von Bürgern und Bürgerinnen. Ich


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