BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 88

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Der Generationenvertrag, der hier erwähnt wurde, stammt aus der Pensionsversiche­rung, hat aber mit dem Thema heute nichts zu tun. Ich möchte gerne wissen, was da das Problem ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Er ist nicht da, aber, lie­be Frau Mühlwerth, wenn ich die Augen zumache (der Redner hält sich mit beiden Händen die Augen zu), Sie bleiben trotzdem da. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ so­wie bei Bundesräten der ÖVP.)

Was ich meine, ist: Sie glauben doch nicht im Ernst, dass durch irgendein Gesetz Ho­mosexuelle sich irgendwie fortpflanzen und Kinder bekommen werden, nur weil wir die­ses Gesetz nicht beschließen. Das ist ja an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Seien Sie mir nicht böse, das kann man sich wirklich sparen! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

Der bedauerliche Teil – der trotzdem erfreulich ist, weil wir heute einen Schritt gehen – ist, dass sich Österreich mit dem Abbau von Diskriminierungen insgesamt sehr schwer tut und mit dem Abbau von Diskriminierung gegenüber gleichgeschlechtlich orientierten Menschen besonders schwer. Wir waren da nicht einmal andeutungsweise Vorreiter, sondern eigentlich immer bei den Allerletzten, und so ist es leider auch dieses Mal. Gut, aber immerhin, besser spät als gar nicht.

Es war erst 1971 – alle anderen Staaten der damals freien Welt waren schon lange so weit –, als in Österreich unter Broda ... (Bundesrat Podgorschek betritt den Sitzungs­saal. – Rufe bei der ÖVP: Jetzt ist er da!) – Jetzt ist er da, ich sage es ihm aber nicht noch einmal; er kann es ja im Protokoll nachlesen. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Mag. Klug: Jetzt muss er lesen!) Aber das wäre jetzt einen Versuch wert. (Der Redner hält sich wieder die Augen zu. – Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Er ist noch immer da, er bleibt auch da. Es klappt bei keinem. – Na gut. Ich muss ein bisschen auf die Zeit schauen, es werden heute 92 Redner in Summe.

Also: Erst im Jahr 1971 wurde das Totalverbot abgeschafft, und erst im Jahr 2002 – unter schwarz-blauer Regierung übrigens – haben wir diesen unsäglichen § 209, „gleichgeschlechtliche Unzucht“, abgeschafft; auch als eines der allerletzten Länder der freien Welt in Europa. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Ja, da waren Sie in der Regierung, da waren Sie auch mit dabei. Das war ja ein guter Schritt, man soll sich dazu bekennen und nicht einen Popanz ... (Bundesrätin Mühlwerth: Ihr wart vorher in der Regierung! Warum habt ihr das nicht schon längst abgeschafft?) – Na ja, da hat es andere Probleme gegeben, die es jetzt auch gibt. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Stimmt.

Ich habe mir da etwas aufgeschrieben auf meinem Zettel, und es ist gut, das jetzt zu sagen – und ich meine das nicht zynisch; es ist ein historisches Zitat –: Es ist das heu­te ein kleiner Schritt für Österreich, aber es ist ein großer Schritt für die ÖVP. – Das möchte ich ausdrücklich lobend erwähnen, weil es so ist. Ich weiß, welch tief sitzende Ängste viele Menschen haben, gerade aus Ihrem Wählerpotenzial, und daher ist es ein großer Schritt, weil man die Menschen überzeugen muss, weil man Überzeugungsar­beit leisten muss, dass sie hinter diese Ängste sozusagen zurücktreten. Man muss, wie gesagt, klarmachen, dass die Gesellschaft dadurch nicht unterminiert wird, sondern, im Gegenteil, Vertrauen und Verantwortung für Menschen gestärkt werden.

Ich möchte das trotzdem kurz weiterführen: Wir haben jetzt diese wechselseitige Bei­stands- und Unterhaltspflicht erreicht, und das ist doch etwas, was jeder sozial denken­de Mensch, christlich denkende Mensch nur begrüßen kann, dass das geschafft wor­den ist.

Wir haben mit diesem Gesetz – auch das sollte man für die Kritiker erwähnen – für so tragische Fälle vorgesorgt, wenn ein Partner stirbt, der Hauptmieter ist, dass es dann nicht zu erheblichen Problemen mit dem Wohnrecht kommt. Es kann doch niemand


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