BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 94

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Instrument, das zwar an die Gleichstellung heranführt, aber dennoch Diskriminierungen beinhaltet.

Ich habe hier eine Zeitschrift (der Redner zeigt diese) mit dem Namen „Pride“, die von den Lesben und Schwulen in Österreich herausgegeben wird. Wir sprechen ja in diesem Haus immer über Menschen, die betroffen sind. Der Titel lautet: „Keine Fami­lie?“ – großes Fragezeichen. Im Untertitel steht: PartnerInnenschaftsgesetz verspätet und diskriminierend. – So fühlen sich diese Menschen, wenn wir heute über dieses Ge­setz diskutieren und debattieren: benachteiligt und diskriminiert.

Eines ist für mich auch nicht nachvollziehbar und verständlich, Kollege Schennach hat es schon angesprochen: Wir befinden uns im 21. Jahrhundert, und wir haben dennoch Strukturen, wo es einzelnen Personen kraft Gesetzes ermöglicht wird, darüber zu ent­scheiden, ob jemand vor dem Standesamt heiraten kann oder nicht.

Ich zitiere Frau Edith Kern, sie ist die Landesleiterin des Fachverbandes der Standes­beamtInnen aus der Steiermark, und sie erläutert die Rechtslage folgendermaßen: der Sonderfall Graz, denn die Landeshauptstadt hat als Gemeinde ein Standesamt und ist gleichzeitig Bezirkshauptmannschaft. Hier gibt es einen Spielraum, und zuständig ist der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl in seiner Funktion als Bezirkshauptmann. (Bundesrat Mag. Klug: Das ist euer Regierungspartner!)

Dass einer darüber entscheiden kann oder soll oder muss, ob Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Gemeindeamt diesen Vertrag unterzeichnen dürfen, halte ich für be­denklich; diese Zeiten sollten der Vergangenheit angehören. (Bundesrat Mag. Klug: Efgani, das ist dein Regierungspartner!) – Ja, das ist egal, aber Kritik dorthin, wo sie hingehört.

Die Ungleichheiten wurden von anfangs 74 auf nunmehr 40 reduziert – es sind den­noch um 40 Ungleichheiten zu viel.

In Spanien zum Beispiel hat man das mit einem Federstrich sozusagen beseitigt, in­dem man eine Gleichstellung geschaffen hat, indem „Mann und Frau“ durch „zwei er­wachsene Menschen“ ersetzt wurde, damit war und ist das geregelt.

Aber es geht uns oder mir nicht nur darum, Lesben und Schwulen sozusagen die Gleichstellung zukommen zu lassen, sondern auch um die Kinder in diesen Beziehun­gen. Ich verstehe teilweise diese Kritik oder die Angst, wenn es heißt, normalerweise sollte in der Familie oder Partnerschaft, die ja dazu dient, Kinder zu produzieren, das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Aber es gibt, Kollege Schennach hat es auch schon angesprochen, sehr viele Partnerschaften, wo das Kindeswohl nicht zum Wohle des Kindes steht, wo Kinderrechte missachtet werden, wo die Kinder geschlagen wer­den und wo in der Familie Liebe nicht vorhanden ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Man sollte das nicht auf das Geschlecht oder die Sexualität reduzieren, sondern da geht es einfach darum, dass die Kinder in Geborgenheit leben. (Bundes­rätin Mühlwerth: ..., und die Familie ist generell schlecht!)

Das sagt keiner, dass die Familie schlecht ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Das hören wir auch immer!) Aber worum geht es? Es geht – Kollege Schnider hat das auch erwähnt – um die Liebe, und es ist egal, von wem sie kommt. Darum geht es meiner Meinung nach. Ich respektiere aber auch Ihre Haltung.

Dass eine Stiefkindadoption nicht möglich ist, stellt eine Diskriminierung dar. Da wer­den nicht nur die Eltern diskriminiert, sondern vor allem auch die Kinder. Unter dieser Rechtsunsicherheit leiden die Kinder natürlich, denn sollte der biologische Elternteil sterben, übernimmt der Staat die Obhut und nicht der zweite Elternteil, mit dem sie auf­gewachsen sind.

Welche Stereotypen da in den Köpfen vorhanden sind, haben wir jetzt an der lebendi­gen und emotional besetzten Diskussion gesehen. Ich bin wahrscheinlich einer der we-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite