BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 95

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nigen Spinner auf dieser Welt, die in einer ungerechten Welt etwas Gerechtigkeit ein­fordern. Mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es egal, wer diskriminiert wird, ob Aus­länder, Asylwerber, Menschen mit Behinderung oder Menschen, die eine andere sexu­elle Orientierung haben als die Mehrheit: Diskriminierung muss und soll bekämpft wer­den!

Das vorliegende Gesetz ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber mir per­sönlich geht es zu wenig weit, denn im 21. Jahrhundert sollte es meiner Meinung nach selbstverständlich sein, dass Diskriminierungen nicht mehr stattfinden oder dass sie zumindest auf ein Minimum reduziert werden. Dieses Gesetz enthält nach wie vor 40 Ungleichheiten, und deshalb werde ich – um auf die Frage zurückzukommen, ob Fraktionszwang oder nicht – im Gegensatz zu meinem Kollegen Stefan Schennach diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum. – Oh-Rufe bei der ÖVP.)

13.37


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


13.37.51

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Gäste! Frau Kollegin Mühlwerth, ich glaube, Sie missverstehen das absicht­lich: Familie ist an und für sich nichts Schlechtes. Man kann sie nur, genauso wie viele andere Dinge, den Menschen nicht aufzwingen. Eine aufgezwungene Familie würde ich schon als etwas Negatives empfinden. (Bundesrätin Mühlwerth: Es kommt immer auf die Art der Darstellung an!)

Es gibt sehr viele Familien, die zusammenleben, obwohl sie es vielleicht nicht mehr wollen und in Wirklichkeit keine Familie mehr sind. Das sehe ich negativ, aber im Prin­zip ist Familie natürlich etwas sehr Positives. Wir alle haben eine Familie und wir alle kommen aus einer Familie und würden sie nicht schlechtmachen wollen.

Das vorliegende Gesetz ist, wie schon mehrmals erwähnt wurde, von einer Gleichstel­lung noch sehr weit entfernt.

Gleichstellung war bisher überhaupt nicht gegeben. Vor einigen Jahren – das hat mich damals sehr betroffen gemacht – hat mir ein Bekannter, der mit seinem Freund zehn Jahre lang zusammengewohnt hat, erzählt, dass er, als sein Freund im Spital lag und kurz vor dem Sterben war, diesen nicht besuchen durfte, weil dessen Familie ein Pro­blem damit hatte. Er bekam nicht einmal eine Information. Das ist fürchterlich, und sol­che Dinge sollten, würde ich meinen, der Steinzeit angehören.

Dass es auch jetzt, nach dieser Änderung, nach wie vor eine Ungleichstellung gibt, ist schon erwähnt worden. Ein Bekannter von mir, der sich sofort gemeldet und gesagt hatte, dass es jetzt heiraten wolle, hat relativ schnell – wie soll ich sagen? – die ersten Zweifel bekommen.

BH oder Standesamt, da kann man darüber streiten, ob das eine Ungleichstellung ist, es sind zwei Ämter, aber das Problem ist, bei Standesämtern ist es sehr oft so, dass man am Freitagnachmittag oder am Samstag heiraten kann. Wenn man nicht kirchlich heiratet, dann neigt man dazu, die standesamtliche Hochzeit intensiv zu feiern. (Zwi­schenruf bei der ÖVP.) Das kann man aber bei der BH nicht. Nein, das darf man in Niederösterreich bei der BH nicht; nur zu den Öffnungszeiten. Man darf am Freitag zu Mittag zu feiern beginnen. (Neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP.)

Man darf niemanden mit hinaufnehmen, es darf niemand dabei sein, es darf nicht ein­mal ein Foto gemacht werden.

 


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