BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 99

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Worum geht es denn eigentlich in der Frage der eingetragenen Partnerschaft? – Es soll doch nicht um die Zeremonie, sondern um die Rechte und Pflichten gehen. Es geht darum, dass es Unterhaltspflichten gibt, ebenso Beistandspflichten, dass es sozialver­sicherungsrechtliche Ansprüche und auch mietrechtliche Konsequenzen gibt und so weiter und so fort, dass das also sehr, sehr viele Folgen nach sich zieht.

Zu den Auflösungsmöglichkeiten einer eingetragenen Partnerschaft: Es besteht die Möglichkeit, sich einvernehmlich oder eben auch strittig zu trennen – ganz gleich wie bei einer Ehe.

Wie gesagt, diese Lösung ist meines Erachtens eine sehr ausgewogene Lösung. Man sieht es auch an den verschiedenen Reaktionen: Den einen ist es zu viel, den anderen zu wenig. Wir sind da, wie ich meine, genau auf dem richtigen Weg.

Etwas erstaunt haben mich die Worte des Herrn Bundesrates Podgorschek. Ich kann dazu nur sagen, ich weiß nicht, in welcher Zeit Sie leben. Aber bitte, wir können das gerne nachher noch diskutieren.

Noch ein paar Worte zum Thema Adoption – das ist auch etwas, das sehr umstritten ist –: Ich bin der Überzeugung, dass die Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar nicht möglich sein sollte, und zwar aus folgenden Überlegungen heraus: Erstens würde diese Lösung keine breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden, zweitens muss man da auch an das Kindeswohl denken. Es gibt Studien, die besagen, dass das für die Kinder nicht optimal ist – und es gibt wirklich sehr viele heterosexuelle Paare, die auf eine Adoptionsmöglichkeit warten. Wenn diese Paare einmal 35 Jahre alt sind, ha­ben sie keine Möglichkeit mehr, ein Kind zu adoptieren. Ich meine daher, dass hetero­sexuellen Paaren da einfach der Vorrang eingeräumt werden muss. – Das war jetzt eine der Begründungen, die ich in diesem Zusammenhang anführe.

Was das Namensrecht betrifft, da gibt es einen großen Irrtum, Herr Bundesrat Schen­nach, denn es ist so, dass es viel günstiger ist, wenn man den Namen ändern lässt – auch das betrifft jetzt nicht unbedingt mein Ressort –, denn das kostet genau 13,70 €. Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen dazu haben; ich kann dazu nur sagen: Es gibt eine vergünstigte Möglichkeit, seinen Namen ändern zu lassen.

Zuletzt noch: Es wurde immer wieder gefordert, man möge doch die Möglichkeit einer Eintragung auch für verschiedengeschlechtliche Paare einräumen. – Dazu, meine Da­men und Herren: Mir hat noch niemand einen Grund dafür nennen können. Da hätte niemand etwas davon, überhaupt nichts, denn es geht um dieselben Rechte und Pflichten. Warum soll man dann also nicht gleich heiraten?

Ich sage dazu – und das ist ein Spruch, den ich immer wieder und gerne zur Anwen­dung bringe –: Heirate oder heirate nicht, du wirst beides bereuen! – Danke schön. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszuge­hörigkeit.)

13.55


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eingetragene Part-


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