BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 98

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gefunden wurde, auf den wir alle, wie sehr wir im Detail auch abweichende Meinungen vertreten, stolz sein dürfen. Ich halte diesen Tag für einen großen Tag nicht nur im Hin­blick auf die Lösung oder weitgehende Beseitigung, gebe ich gerne zu, einer Diskrimi­nierung, sondern auch für die Konsensdemokratie, ohne die sich dieses Land nicht ent­wickeln kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehö­rigkeit.)

13.49


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.50.03

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich sehe mich gezwungen, die Ausführungen des Herrn Kollegen Himmer tatsächlich zu berichtigen, denn er hat beim Zitat meines Satzes ein wichtiges Wort vergessen.

Ich habe gesagt, Vater, Mutter und Kind schon lange nicht mehr alleine Familie. Das war der Vorspann zu dem, dass ich nachher über Patchwork-Familien und andere Kon­stellationen gesprochen habe, die auch Familie sind. Aber ich habe nicht gesagt, Vater, Mutter und Kind sind keine Familie mehr. Das ist schon eine grundsätzlich andere Aus­sage – und daher möchte ich das in diesem Sinne berichtigen. (Beifall des Bundes­rates Mag. Himmer.)

Alles Weitere des vom Kollegen Himmer Gesagten kann ich nur unterstreichen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.50


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.

 


13.51.00

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich werde mich kurz fassen, weil heute noch so viele Redner auf der Liste stehen.

Ja, wir leben im 21. Jahrhundert, und es war Zeit, eine rechtliche Absicherung auch für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen. Am Jahresanfang habe ich versprochen, dass wir bis Jahresende eine Lösung auf dem Tisch haben werden – und dieses Ver­spre­chen ist gehalten worden.

Worum geht es eigentlich? – Es geht darum, dass in einem Gesetz über die eingetra­gene Partnerschaft, also einem eigenen Gesetz, Regelungen enthalten sind über de­ren Begründung, über die Rechte und Pflichten und über die Auflösungsmöglichkeiten. Kommen wir vielleicht zunächst zum Thema Begründung! Für die Frage, ob auf dem Standesamt oder nicht, bin ja an und für sich nicht ich zuständig, aber ich spreche hier jetzt für meine Kollegin Maria Fekter. Es ist die praktikabelste Lösung, die Eintragung auf der Bezirksverwaltungsbehörde zu ermöglichen, und zwar deswegen, weil nicht jedes eigene kleine Standesamt auf dem Land ein eigenes Register führen muss. Und, meine Damen und Herren, das ist ganz wesentlich: Diese Zeremonie ist nicht im Ge­setz geregelt, allerdings auch nicht bei heterosexuellen Paaren. Das kann sich dann wirklich jeder so einrichten, wie er will, auch jeder Beamte und jede Beamtin.

Wenn das jemand im schönen Marmorsaal eingetragen haben will, dann soll er/sie nach Salzburg fahren und sich im dortigen Marmorsaal trauen lassen. Das gibt es ja bei heterosexuellen Paaren auch, dass man sich sozusagen woanders hinbegibt, weil es dort zum Heiraten schöner ist. Also ich würde sagen, das sollte nicht das Problem sein.

 


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