BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 100

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nerschaft-Gesetz erlassen und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch sowie weitere Gesetze geändert werden.

Es ist hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit Ja oder Nein. Ich ersuche um deutliche Wortmeldungen.

Ich ersuche nunmehr seitens der Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Mag. Eibinger geben die Bundesrätin­nen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mit „Ja“ oder „Nein“ bekannt.)

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich gebe das Abstimmungsergebnis be­kannt: Auf den Antrag, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, entfielen 44 „Ja“-Stimmen und 8 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Mit „Ja" stimmten die Bundesräte:

Astleitner;

Beer, Blatnik, Bock, Brunner;

Diesner-Wais;

Ebner, Eibinger, Erlitz;

Greiderer, Grimling, Gruber;

Hammer, Hensler, Hladny;

Jany, Junker;

Kainz, Kalina, Kemperle, Keuschnigg, Klug, Kneifel, Köberl, Konecny, Kraml;

Lindinger, Lugsteiner;

Mayer, Mosbacher;

Neuwirth;

Perhab, Preineder;

Rausch;

Saller, Schnider, Sodl, Spiegelfeld-Schneeburg, Stadler, Steinkogler, Strohmayer-Dangl;

Tiefnig;

Wenger;

Zwazl.

 


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