BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Mit „Nein" stimmten die Bundesräte:

Dönmez;

Kerschbaum;

Michalke, Mitterer;

Podgorschek;

Schennach;

Zangerl, Zwanziger.

*****

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.01.148. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem zur Einführung des Kinderbeistands das Außerstreitgesetz, die Zi­vilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Justizbetreuungsagen­tur-Gesetz geändert werden (Kinderbeistand-Gesetz) (486 d.B. und 563 d.B. so­wie 8218/BR d.B. und 8230/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nunmehr zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich bitte um den Bericht.

 


14.01.25

Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Der Bericht des Justizausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zum Antrag über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Einführung des Kinder­beistands das Außerstreitgesetz und andere Gesetze geändert werden.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.

 


14.02.44

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Vizepräsiden­tin! Sehr geehrte Frau Minister! Grundsätzlich ist der Kinderbeistand als Übergangsre­gelung, wie der Modellversuch auch gezeigt hat, positiv zu bewerten. Allein das ist nicht ausreichend. Abgesehen von den anfallenden hohen Gebühren glauben wir


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite