BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 103

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dem Rücken gerade jener jüngsten Teilnehmer, die sich selbst nicht wehren können, ausgetragen werden. Das finde ich nicht schön.

Ich möchte auch noch kurz die Kosten ansprechen, die Sie schon genannt haben, die der Kinderbeistand kostet, denn er soll auf die Eltern aufgeteilt werden. Pro Elternteil beträgt er 400 €. Ich möchte nur hinzufügen, dass es erstens eine Abstufung nach der Verfahrensdauer gibt, und zweitens gibt es auch die Möglichkeit einer Teilverfahrens­hilfe, wenn es den Eltern wirklich finanziell nicht gut geht.

Drittens möchte ich noch dazusagen, gerade wenn es um Streitigkeiten bei Scheidun­gen geht, dann sind es doch meistens Streitigkeiten um das Geld, und sehr viele neh­men sich auch sehr teure Scheidungsanwälte. Ich glaube, gerade zum Wohle des Kin­des müssen dann diese 400 € schon noch drinnen sein und aufgebracht werden kön­nen.

Das Wohlergehen der Kinder ist uns wichtig, und das ist auch ein Schritt dazu, und da­her stimmt unsere Fraktion diesem Gesetzesbeschluss zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.08


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundes­rätin Mosbacher. – Bitte.

 


14.08.45

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Gerade Kinder werden oft als Spielball in stritti­gen Scheidungsverfahren eingesetzt, werte Kolleginnen und Kollegen, das wissen wir alle.

Daher ist dieses Gesetz und die Einführung eines Kinderbeistands sehr zu begrüßen. Dieser Kinderbeistand soll eine Hilfestellung für Kinder in Scheidungen bieten. Er soll als Sprachrohr, wie schon erwähnt wurde, für das Kind mitwirken, und soll das Kind auch in verschiedenen Obsorge- und Besuchsstreitigkeiten entlasten. Vor allem soll aber dem entgegengewirkt werden, dass das Kind als Waffe zwischen den Elternteilen eingesetzt wird. Das kommt leider auch vor.

Scheidungen sind oft emotional sehr aufgeladen. Daher soll der Kinderbeistand gerade in diesen aufgeheizten Situationen dem Kind zur Seite stehen. Weiters soll er das Kind unterstützen und auch zu Gerichtsterminen begleiten können. Kinder erhalten so eine eigene Stimme und können dadurch ihrem Willen und auch ihren Wünschen wie auch immer Ausdruck verleihen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Kinderbeistand ist als menschliche Stütze, psychologische Hilfe und vor allem als kompetenter Ansprechpartner für das Kind ge­dacht; schlicht und einfach als dessen ganz persönlicher Interessenvertreter.

Mit diesem Gesetz wird aus Sicht der SPÖ ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation von Kindern in schwierigen Lebenssituationen erreicht. Wir werden selbstver­ständlich diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

14.10


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


14.10.50

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es ist ein gutes Gesetz, ein wichtiges Gesetz, ein zeitgemäßes Gesetz, und es ist auch beispielhaft zustande


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