BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 104

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gekommen, indem es einen Testlauf gegeben hat, einen Probelauf an den Gerichten. Das ist richtig, und das würde man sich öfter wünschen.

Frau Kollegin Diesner-Wais – sie ist jetzt gerade nicht da –, die Krokodilstränen bezüg­lich der Kinderrechte würde ich doch lieber einpacken, denn seit über zehn Jahren war­ten sozusagen die Kinderrechte. Dass man gerade jetzt, zu diesem Zeitpunkt, zu dem es eine innerparlamentarische Debatte über die Zweidrittelmehrheit gibt, die Kinder­rechte aufs Tapet bringt, ist eigentlich ein weiterer Missbrauch der Kinderrechte. Seit über zehn Jahren warten wir darauf. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Wir boykottieren nicht die Kinderrechte, wir haben sie mehrfach gefordert, Herr Kollege. Dass sie uns jetzt angeboten werden, genau in einer Zeit der Auseinandersetzung, ist eine andere Sache.

Ja, es ist wichtig, gerade Kinder werden in Obsorgeverfahren immer wieder in eine Schlüssellochsituation gezwängt. Die Rosenkriege verursachen nicht nur Leid zwi­schen den früheren Ehepartnern, zwischen den verschiedenen Familien, sondern vor allem dort, wo jene, die einmal gemeinsam ein Kind gezeugt haben, vergessen haben, dass man sich zwar trennen kann, aber dass man lebenslang Eltern bleibt.

Für diese Verantwortung und diese Hilfe ist eben dieses Kinderbeistand-Gesetz. Maß­geblich ist, gerade bei eskalierenden Formen eine begleitende Person zu haben, eine Person, die eine Stimme gibt. Es wird auch wichtig sein – das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt –, dass die Jugendämter, die Kindergärten, die Schulen das recht­zeitig erkennen und die Gerichte in die Richtung eines Kinderbeistands für bestimmte Kinder informieren.

Es ist auch gut, wie wir seitens Ihres Ministeriums gehört haben, Frau Ministerin, dass es 2010 eine Enquete geben wird, in der es eine Form der Evaluierung geben wird, weil ich glaube, dieses Gesetz wird auch eine Weiterentwicklung aus zusätzlichen Er­fahrungen benötigen. Aber es ist ein gutes Gesetz, dem wir gerne zustimmen.

Dass es eine Verfahrenshilfe gibt, ist zumindest für jene, die sozial schwach sind, eine Abfederung, denn gerade Scheidungen sind, wie richtig gesagt wurde, oft mit hohen Kosten verbunden. Da ist es wichtig, dass man sozial Schwachen eine Form der Ver­fahrenshilfe gibt. Wir werden diesem Gesetz gerne zustimmen. (Beifall bei Bundesrä­ten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

14.14


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Ministerin Mag. Ban­dion-Ortner. – Bitte.

 


14.14.05

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Die tragischen Ereignisse gestern in Holla­brunn zeigen uns, welch unabsehbare Emotionen im Familienrecht geschürt werden können. Kinder müssen vor allem geschützt werden, und das ist ein Schritt in die richti­ge Richtung. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung „Schutz von Kindern“. Ich glaube, man muss auch das Bewusstsein bei den Menschen schärfen und verändern. Sie sol­len nicht so sehr an sich denken bei Trennungsstreitigkeiten, sondern auch an die Kin­der. Sie sollen nicht alle Streitigkeiten vor den Kindern austragen. Kinder sind oft belas­tet, sie wissen nicht, zu wem sie halten sollen. Sollen sie jetzt zum Vater halten, sollen sie zur Mutter halten? Ich glaube, jeder von uns kennt solche Situationen auch im Be­reich von Bekannten und Verwandten. Daher ist die Institution des Kinderbeistands eine ganz wesentliche Sache.

Eines noch zu den Kosten: Es kann nicht immer der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, wenn es einmal Probleme gibt, die unlösbar scheinen. Es gibt die Verfahrens-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite