BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 105

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hilfe für Menschen, die es sich nicht leisten können und sogar, und das ist besonders wichtig, eine Teilverfahrenshilfe für solche Zwischenfälle. Aber, wie gesagt, sonst hät­ten wir diese Institution nicht umsetzen können, und ich glaube, wichtig ist, dass wir sie umsetzen.

Nun noch zur Frau Bundesrätin Michalke: Wir werden uns im nächsten Jahr intensiv mit der Frage beschäftigen, was wir im Bereich des Familienrechts verändern können, insbesondere im Bereich der Obsorge. Ich glaube, man müsste auch hier gewisse Din­ge verändern. Ich kann Ihnen noch keine Lösung bieten, aber ich würde sagen, wir denken alle gemeinsam nach. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

14.16


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

14.16.379. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch geändert wird (Rechnungslegungs­rechts-Änderungsgesetz 2010 – RÄG 2010) (484 d.B. und 566 d.B. sowie 8231/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zum 9. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist wiederum Frau Bundesrätin Lugsteiner. – Ich bitte um den Bericht.

 


14.16.53

Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses liegt Ihnen, wie die anderen, bereits in schriftlicher Form vor.

Ich komme daher gleich zum Antrag über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetz­buch geändert wird. (Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010).

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Ich bitte darum.

 


14.17.59

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nur ganz kurz zum Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz melden. Nachdem ich mich beim


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