BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 106

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Wirtschaftstreuhandgesetz so beschwert habe, welche Maßnahmen gesetzt werden und wie viel Mehraufwand und Mehrkosten auf die Unternehmen zukommen, möchte ich mich zu diesem Gesetz sehr positiv äußern.

Vorausgegangen ist ein Regierungsbeschluss vom April 2006, in dem uns versprochen wurde, dass die Verwaltungskosten für Unternehmen aus der Erfüllung bundesgesetz­licher Informationspflichten bis zum Jahr 2010 um 25 Prozent gesenkt werden. Mit die­sem Gesetz ist es gelungen, dass eine Senkung für die Kleinunternehmer zum Tragen kommt. Es wird der Schwellenwert von 400 000 € auf 700 000 € erhöht, wobei 1 Mil­lion € wünschenswert gewesen wäre, aber 700 000 € ist doch auch ein Wert, der zirka 12 000 Unternehmen betrifft, die jetzt vereinfacht eine Einnahmen-Ausgaben-Rech­nung durchführen können und nicht mehr bilanzieren müssen.

Weiters ist hervorzuheben, dass auch EU-Richtlinien eingearbeitet wurden, indem die Konsolidierungsbilanzen von Töchterunternehmen, die mit den Mutterunternehmen nichts zu tun oder nur wenig Gemeinsames haben, keine Konsolidierungsbilanz mehr vorlegen müssen, was wieder eine ziemliche Einsparung für die Unternehmen bedeutet.

Im Großen und Ganzen ist es ein Gesetz, mit dem Versprochenes gehalten wurde und den Klein- und Mittelbetrieben sehr geholfen ist, da wahrscheinlich auch bei den Unter­nehmen mehr Geld zur Verfügung steht, um in Infrastruktur zu investieren und die Wirt­schaftlichkeit des Betriebes zu erhöhen, was auch wieder eine Sicherung von Arbeits­plätzen bedeutet. Wir stimmen diesem Gesetz zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.20


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.20.4510. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbil­dungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Berufsrechts-Änderungs­gesetz 2008, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts­anwär­ter, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Nota­riatstarifgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 – BRÄG 2010) (483 d.B. und 567 d.B. sowie 8232/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen somit zum 10. Punkt der Ta­gesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich bitte um den Bericht.

 


14.20.59

Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Bericht des Justizausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. (Bundesrat Schennach: Das war Stimmeneinhelligkeit, nicht Stimmenmehrheit!) Daher komme ich gleich zum Antrag über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung und andere Gesetze geändert werden.

 


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