Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz geändert werden (487 d.B. und 568 d.B. sowie 8233/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist wiederum Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
14.23
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der vorliegenden Änderung des Strafgesetzbuches, des Strafvollzugsgesetzes und der Strafprozessordnung befassen wir uns vorwiegend mit den geänderten Anforderungen an den Vollzug. Manche Regelungen sind nicht mehr zeitgemäß. Zudem gibt es neue Herausforderungen, die auch angepasst werden sollten. Im Prinzip ist diese Änderung also eine Modernisierung und Anpassung an die Gegenwart.
Eine wichtige Neuerung ist meiner Ansicht nach auch, dass wird den Opferschutz ausbauen, dass Opfer in Hinkunft vor der Entlassung des Täters beziehungsweise der Täter informiert werden müssen, wenn sie einen diesbezüglichen Antrag gestellt haben. Wir setzen damit auch einen Beschluss des Europäischen Rates über die Stellung der Opfer im Strafverfahren um.
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