BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 109

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Im nächsten Bereich, der Änderung der Strafprozessordnung, war es gerade für Opfer von Gewalt in Wohnungen wichtig, dass sie laut Strafprozessordnung nunmehr die Möglichkeit haben, von der erfolgten Entlassung des Strafgefangenen Mitteilung zu er­halten. Das heißt, dass für die Opfer von Gewalt in Wohnungen die Wahlmöglichkeit besteht, hier entweder den Antrag zu stellen, dass sie davon in Kenntnis gesetzt wer­den beziehungsweise davon Abstand nehmen können. Letztendlich wird dies auch im Strafvollzugsgesetz dahingehend verändert, dass seitens der Anstaltsleitung, wenn der Strafgefangene die Haftanstalt verlässt, auch die entsprechende Mitteilung an das Op­fer zu erfolgen hat, wenn ein diesbezüglicher Antrag gestellt wurde.

Ich glaube, das ist auch für die Opfer ein wesentlicher Schritt dazu, einen Teil der Trau­mata, die sie durch Gewalt erlitten haben, besprechen und bekämpfen zu können. Wir werden daher den Änderungen zu diesen Gesetzen sehr gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.29


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

14.30.4412. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und Artikel III der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 geändert werden (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2009 – UrhG-Nov 2009) (869/A und 574 d.B. sowie 8234/BR d.B.)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 und das Übernahmege­setz geändert werden (482 d.B. und 575 d.B. sowie 8235/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte in einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 12 und 13 ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich bitte um die Berichte.

 


14.31.10

Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und Artikel III der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite