Nun der Bericht zum Tagesordnungspunkt 13:
Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 und das Übernahmegesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
14.32
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu dieser sehr kurzen Gesetzesvorlage auch nur ganz kurz Stellung nehmen, weil wir ja dem Verwertungsgesellschaftengesetz und dem Übernahmegesetz nicht zustimmen.
Die Begründung dafür ist: Wir sind sehr zufrieden damit, dass die Weisungsfreiheit im Gesetz verankert ist, aber was wir kritisieren, ist, dass erstens einmal „der Bundesminister“ – Bundesminister für Justiz – drinnen steht – das wundert mich ein bisschen; zweimal in so einem kurzen Text! –, aber der Hauptkritikpunkt ist, dass eben die Informationspflicht an den Bundesminister oder die Bundesministerin nicht an parlamentarische Zwecke gebunden ist. Wir hätten gerne den Beisatz drinnen gehabt: Zum Zweck der parlamentarischen Kontrolle können sie Informationen bekommen. – Das ist nicht aufgenommen worden, und deshalb können wir da leider nicht zustimmen.
14.33
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend eine Urheberrechtsgesetz-Novelle 2009.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. (Bundesrätin Kerschbaum – den Arm hebend –: Einhellig!) – Wieso? (Bundesrätin Kerschbaum: Ich war schon wieder zu langsam!) – Bitte deutlich aufzeigen!
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 und das Übernahmegesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite