Ich begrüße Herrn Bundesminister Stöger ganz herzlich in unserer Mitte. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden (466 d.B. und 549 d.B. sowie 8236/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nunmehr zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hensler. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Friedrich Hensler: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Arzneimittelgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der Ausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stadler. – Bitte.
14.36
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden, schaffen wir wieder die Möglichkeit, eine EU-Richtlinie an nationales Recht anzupassen oder umzusetzen.
Konkret geht es darum, das a) Zulassungen von Arzneimitteln, also solche, die schon lange in Österreich zugelassen sind, nun EU-konform evaluiert werden und damit in Zukunft eine Gleichbehandlung aller Arzneimittel gewährleistet ist.
Die Änderung des Gesetzes bietet zukünftig auch die Möglichkeit, eine Verbesserung des europäischen Zulassungssystems herbeiführen zu können.
Erwähnen möchte ich an dieser Stelle auch noch den Abänderungsantrag, der im Zuge der Debatte im Gesundheitsausschuss des Nationalrates eingebracht wurde. Dieser ermöglicht die Aufnahme einer Sonderregelung, bei der Arzneimittel beziehungsweise Arzneimittelspezialitäten, die im Zuge von Vorsorgemaßnahmen im Rahmen einer Krisensituation eingelagert beziehungsweise vorrätig gehalten werden, wieder in den üblichen Vertriebsweg eingeführt werden dürfen, um die Lagerbestände umwälzen zu können.
In weiterer Folge bedeutet das, im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes dürfen dadurch bei Eintritt einer entsprechenden Katastrophe für diese Fälle bevorratete Arzneispezialitäten auch über deren Ablaufdatum abgegeben und angewendet werden, dies aber selbstverständlich nur nach einer fachlichen Untersuchung des Arzneimittelkontrolllabors der AGES. Diese Untersuchung soll bestätigen, dass die Qualität und Wirksamkeit für die Anwender unbedenklich ist.
Mit dem heutigen Beschluss, glaube ich, werden wieder wesentliche Verbesserungen in den Bereichen Arzneimittel und Medizinprodukte umgesetzt. Daher wird auch unsere Fraktion gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.38
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