BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 113

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gen gibt? Hier kann es auch nach der Zeit dieser Studien zu gesundheitlichen Proble­men kommen.

Aber grundsätzlich sehen wir eine klare Verbesserung im Bereich der Patientensicher­heit, vor allem durch die Umsetzung der EU-Richtlinie, die die Sicherheit von Medika­menten für Säuglinge und Kinder verbessert. Das ist auch eine Errungenschaft.

Der Europarat hat eine Bioethik-Konvention verabschiedet, die ebenfalls eine verbes­serte Sicherheit zum Ziel hat. – Wir werden dieser Vorlage zustimmen, aber gleichzei­tig möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, die Regierungsparteien aufzufordern, der Bioethik-Konvention endlich beizutreten. – Danke.

14.42


Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Somit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein entsprechendes Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.43.2715. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (13. Ärztegesetz-Novelle) (467 d.B. und 547 d.B. sowie 8237/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (465 d.B. und 548 d.B. sowie 8238/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 15 und 16 ist Frau Bundesrätin Greiderer. Ich ersu­che um die Berichte.

 


14.43.59

Berichterstatterin Elisabeth Greiderer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Gesundheits­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (13. Ärztegesetz-Novelle), liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zum Antrag.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


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