BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 114

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Der nächste Bericht des Gesundheitsausschusses, über den Beschluss des National­rates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apotheker­kammer-Gesetz 2001 geändert wird, liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, daher komme ich auch da sogleich zum Antrag.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

 


14.45.35

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Ich werde es kurz machen.

2007 sind die Kammern und die Sozialpartner in den Verfassungsrang erhoben wor­den, und jetzt sind natürlich bei diesen beiden Kammern auch entsprechende Anpas­sungen nötig. Wir waren damals gegen diese Erhebung in den Verfassungsrang, weil wir das für absolut unnötig gehalten haben.

Was mich ein bisschen wundert, wenn ich mir das Gesetz anschaue, ist, dass die Kammern hier der Weisungspflicht des Ministers ihre Zustimmung gegeben haben. Dass eine Aufsichtspflicht bestehen muss, ist selbstverständlich, aber dass eine Wei­sungspflicht so ohne Weiteres zur Kenntnis genommen worden ist, wundert uns schon sehr, zumal es wieder etwas ist, das natürlich auch Geld kostet. In den Erläuterungen steht nämlich dann drinnen, weil dadurch eine massive Steigerung des Vollziehungs­aufwandes des Bundesministeriums für Gesundheit zu erwarten ist, muss dort eine zu­sätzliche A-wertige Planstelle geschaffen werden, die immerhin fast 88 Millionen € kos­tet. (Bundesminister Stöger: Eine Planstelle?! – Bundesrat Mayer: Eine Planstelle?! Das ist aber eine fette Planstelle! )

Dann müssen Sie es anders hineinschreiben! – „Die diesbezüglichen jährlichen Kosten werden mit“ 87 625 338 € veranschlagt. (Bundesrat Stadler: Für eine Planstelle?! – Das wäre ein Job! – Weiterer Zwischenruf.) – Ja, es sind 87 000.

Dass man bei allem Gerede von einer Verwaltungsreform immer wieder von Einspa­rungen hört – wie wir es heute in der Fragestunde auch vonseiten der Frau Minister Heinisch-Hosek wieder gehört haben –, aber dann muss doch wieder eine neue Stelle geschaffen werden, weil man hier eine Weisungsberechtigung haben möchte, finden wir einfach nicht in Ordnung.

Aber der Hauptgrund unserer Ablehnung dieser beiden Gesetzesnovellen ist, dass wir schon immer gegen die Zwangsmitgliedschaft waren, und das hat sich bis heute nicht geändert, und das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. (Beifall der Bundesräte Pod­gorschek und Mitterer.)

14.48


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Hladny. Ich erteile es ihr.

 


14.48.08

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Ärztegesetzes und des Apothekerkammergesetzes werden die Rechtsmaterien der verfassungsmäßigen


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