Zuordnung angepasst. Es werden die Aufgaben im eigenen und im übertragenen Wirkungsbereich der Selbstverwaltung der Kammern genauer geregelt. Dies stellt einen wesentlichen Punkt der Unterscheidung des Aufgabenbereiches dar.
Weiters ist positiv zu bemerken, dass die Qualitätssicherung, die uns allen sehr am Herzen liegt, im übertragenen Wirkungsbereich des Bundesministers für Gesundheit angesiedelt wurde und die Weisungsbindung beziehungsweise die Installierung des Weisungsrechtes auch bei der Ausbildung von Dritten ermöglicht wird. Obwohl es notwendig werden wird, Planstellen zu schaffen, ist festzuhalten, dass die Umschichtung der Kosten im Ministerium selbst erfolgt und dadurch die Kosten neutral gehalten werden können.
Durch den Wegfall der zweiten Instanz bringen diese Gesetzesänderungen wesentliche Einsparungen für die Länder mit sich.
Was auch wichtig ist, erwähnt zu werden: Es wird keine Einschränkung der Rechtsdurchsetzung geben.
Mit dieser verfassungsrechtlichen Absicherung legen wir auch ein klares Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft in Österreich ab.
Meine Fraktion wird der Änderung sowohl des Ärztegesetzes als auch des Apothekerkammergesetzes die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
14.49
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Saller. Ich erteile es ihm.
14.50
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Gesundheit ist für uns das höchste Gut. Jeder von uns hat nur eine. Gesundheitspolitische Ziele dürfen nicht aus den Augen verloren werden. Bei allem Sparen muss es auch besonders darum gehen, die uneingeschränkte Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung auf dem höchstmöglichen Niveau sicherzustellen.
Es ist Aufgabe der Politik, die Gesundheit zu schützen und für alle Fälle einer Erkrankung maximale Vorsorge zu treffen. Dazu gehört auch im besonderen Maße die Vorsorge mit Medikamenten und Heilmitteln. Die Hausapotheke ist eine wichtige Sache. Sonst ist das für viele Patienten meist mit längeren Wegen und mit Zeitaufwand verbunden, was für viele Kranke nicht akzeptiert werden kann, insbesondere nicht für die älteren oder auch für nicht so mobile Menschen, denen wir das nicht zumuten wollen und können.
Bei den vorliegenden Gesetzen handelt es sich in erster Linie um die Angleichung an die Bundesverfassung. Es ist ein guter Konsensentwurf, wo alle betroffenen Gruppen gut zusammengearbeitet haben. Der Qualitätssicherung muss auch ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Qualitätssicherheit und Wirksamkeit müssen untrennbar miteinander verbunden sein. Ebenso ist die Weiterbildung für die Betroffenen unabdingbar.
Verwaltungsaufwand und Bürokratie spielen dabei eine wichtige Rolle. Bei den vorliegenden Gesetzen sehe ich keine Aufblähung der Bürokratie. Verordnungen werden aufgehoben, der Verwaltungsaufwand wird geringer. Die beiden Gesetze werden durchsichtiger und klarer. Alles in allem kann man sagen, dass eine wichtige Sache gut auf Schiene gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
14.52
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile es ihm.
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