BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 116

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14.52.15

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden dieser Vorlage zustimmen, denn Österreich wird ja oft als Kammer­staat bezeichnet, und unsere Aufgabe ist es, die Kammern auch der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechend anzupassen.

Ihnen ist ja sicherlich bekannt, dass wir für diese Gesetzesmaterie verschiedene Anträ­ge eingebracht haben. Unter anderem halten wir es für unbedingt notwendig, einen Lehrstuhl für Geriatrie in Österreich zu installieren, denn wir sind, glaube ich, in der EU einer der letzten Staaten, die diesbezüglich noch keine Forschung betreiben. Wenn man sich die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft anschaut, dann ist da­von auszugehen, dass das Zukunftsthemen sein werden, und da wäre es gut und vor­ausschauend, wenn wir diesbezüglich auch jetzt schon die Schritte in die richtige Rich­tung setzten.

Der gesamte Gesundheitsbereich und seine Agenden sind ja über sehr viele Zustän­digkeiten zersplittert und auch zerstreut. Im Augenblick haben wir ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze. Dass wir hier einen dringenden Handlungsbedarf haben, steht, glaube ich, außer Frage. Ich kann Ihnen, Herr Minister, nur viel Erfolg dabei wün­schen, die Qualität des österreichischen Gesundheitssystems weiterhin zu verbessern oder zumindest auf diesem Niveau beizubehalten. – Danke. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)

14.53


Präsident Erwin Preiner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kersch­baum. (Rufe: Ist nicht da!) – Dann gehe ich in der Rednerliste weiter.

Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.54.11

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir heute über diese zwei Gesetze reden, das Ärztegesetz und das Apo­thekerkammergesetz, dann ist das ein Ausdruck dafür, dass wir die Selbstverwaltung insgesamt stärken. Der Verfassungsgesetzgeber hat das getan, und wir führen das jetzt für diese beiden Berufsgruppen näher aus.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kosten nicht so beträchtlich sind – es ist ein Zif-fernsturz gewesen. Es geht auch darum, umzuschichten, und es geht darum, dass der Staat auch die Aufsicht und Kontrolle und auch das Weisungsrecht für Qualitätskrite­rien hat. Das ist wichtig, da braucht man auch Vorsorge im Ministerium.

Wenn heute – und ich möchte das hier berichten – 60 Jahre Wiedererrichtung der Ös­terreichischen Ärztekammer in einem Festakt gefeiert wurde, dann macht das auch eines deutlich: Diese Selbstverwaltung des österreichischen Gesundheitssystems hat uns dorthin gebracht, wo wir heute stehen: Wir haben eines der besten Gesundheits­systeme in der Welt. Und zwei Dinge sind uns gut gelungen: erstens, Leistungen des Gesundheitswesens auch in der Region – das muss auch im Bundesrat wahrgenom­men werden – anzubieten, als eines der wichtigen Elemente eines solidarischen Ge­sundheitssystems. Und die zweite Leistung, die gelungen ist: mit dem Geld, das die Bevölkerung bereit ist, ins Gesundheitssystem zu stecken, auch auszukommen, effi­zient zu sein. Wer die internationalen Zahlen betrachtet, der merkt: Dort, wo es selbst­verwaltete Gesundheitssysteme gibt, gelingt das viel, viel besser – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Insofern verstehe ich diese beiden Bundesgesetze als eine Stärkung der Selbstverwal­tung und auch eine Stärkung eines Diskussionsprozesses zur Weiterentwicklung des


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