BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 130

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Des Weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über die polizeiliche Kooperation mit den Mitgliedstaa­ten der Europäischen Union und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) erlassen so­wie das Polizeikooperationsgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung. Ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Bundesrat Podgorschek. – Bitte.

 


15.46.46

Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich darf mich jetzt mit Themen des 21. Jahrhunderts beschäftigen. Ich muss sagen, dass die grundsätzliche Richtung dieses Pyrotechnikge­setzes absolut in Ordnung ist. Es geht durchaus in die richtige Richtung, nur: Es ist eine Schande, dass wir uns überhaupt mit etwas auseinanderzusetzen haben, das eine Folge dessen ist, was sich in manchen Fußballstadien abspielt.

Leider ist aus der Sicht unserer Fraktion doch bei ein paar Dingen über das Ziel hin­ausgeschossen worden. So ist es rechtlich problematisch, dass die Sicherheitsbehör­den Informationen privaten Vereinen – sprich: dem ÖFB – übermitteln und dass deren Mitglieder aktiv werden können, und vor allem finden wir, dass die Kompetenz für die Erlassung eines Stadionverbotes bei den Sicherheitsbehörden liegen sollte. Unserer Meinung nach handelt es sich dabei um eine entscheidende Einschränkung von Bür­gerrechten, und einem etwaigen Missbrauch ist da sicherlich Tür und Tor geöffnet.

Zu Europol: Es ist verständlich, dass die Europäische Union über einen grenzüber­schreitenden Polizeiapparat verfügen und auch zusammenarbeiten muss, weil auch das Verbrechen letzten Endes grenzüberschreitend wirkt. Wir sehen aber auch da ein paar Ungereimtheiten. Aus unserer Sicht weist der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten sowohl rechtlich als auch inhaltlich gewisse Defizite auf. Deshalb können wir auch dem nicht zustimmen.

Es ist für uns nicht zu akzeptieren, dass sich der Server nicht im Inland befindet, Daten dort eingespielt werden und letzten Endes Zugriffsmöglichkeiten für ausländische Netz­werkadministratoren bestehen. Es ist auch nicht gewährleistet, dass die Datentransfe­rierung zu einem ausländischen Standort unterbunden ist, daher können wir auch die­sem Gesetz nicht unsere Zustimmung erteilen. (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth.)

15.49


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Köberl. – Bitte.

 


15.49.36

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im neuen Pyrotech­nikgesetz 2010 werden pyrotechnische Gegenstände in drei Gruppen unterteilt: Feuer­werkskörper, Kategorie F, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater, Kate­gorie T, sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände, Kategorie P.

 


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