BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 141

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dön­mez zu Wort. – Bitte.

 


16.29.10

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kol­legen! Kollege Michael Hammer hat es schon angesprochen, es werden in Zukunft noch weitere Änderungen notwendig sein, denn Sozialpolitik ist ja etwas Dynamisches und muss sozusagen den Gegebenheiten der Gesellschaft immer wieder angepasst werden.

Die Frage ist, wie man diese Sozialpolitik gestaltet, und wir, die Grünen, sind der Mei­nung und auch der Überzeugung, dass Sozialpolitik nichts mit der Verteilung von Almo­sen zu tun hat und die Menschen in keinem Fall zu Bittstellern und Bittstellerinnen de­gradiert werden dürfen. Das ist erniedrigend, das ist meines Erachtens menschenun­würdig, und es dient nur einem traurigen politischen Schauspiel, so wie wir es in einem bestimmten Bundesland miterleben können. Das hat nichts mit Sozialpolitik zu tun.

Sozialpolitik soll für Gerechtigkeit sorgen, und wenn wir uns das Pensionssystem an­schauen, dann sehen wir, dass wir ein Problem mit den niedrigen Pensionen haben. Obwohl die Bezieherinnen und Bezieher von Mindestpensionen ein Leben lang fleißig gearbeitet haben, sind sie im Alter meistens verarmt oder massiv von Armut bedroht.

Die Vertreter der großen Pensionisten- und Seniorenverbände vertreten die Ansicht, die Pensionen sollten sich nach einem Pensionistenpreisindex richten. Dazu kann man stehen, wie man will. Ob man das gut oder schlecht findet, Tatsache ist, dass die Be­zieher der Mindestpensionen da sicherlich fast keinen Unterschied in der Höhe ihrer Pension merken werden. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Darum kann ich auch die Argumentation des Kollegen Gerald Klug schwer nachvollzie­hen, wenn er von sozialer Gerechtigkeit spricht, denn 1 Prozent von 1 000 € macht et­was anderes aus als 2 Prozent von 750 €. Das merken die Leute, und das ist auch kein Betrag, den man sich auf das Sparbuch legt, sondern diese kleinen, minimalen Beträge werden für die Abdeckung der laufenden Kosten herangezogen werden müssen. Das ist unserer Meinung nach, meiner Meinung nach, nicht sozial und hat auch nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun. (Bundesrat Mag. Klug: Das steht auch nicht im Gesetz drinnen! Unmöglich ... !)

Wir fordern, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz des ASVG bis 2013 schrittweise auf die von der Statistik Austria erhobene Armutsgefährdungsschwelle angehoben wird. Ich denke, das ist eine gerechte Forderung, und sie ist auch umsetzbar, sofern der po­litische Wille vorhanden ist.

Wir werden, trotz dieser einigen kleinen Kritikpunkte, diesem Gesetz zustimmen. Danke. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum, Schennach und Keuschnigg.)

16.32


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.32.36

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine Kol­legen auf der Regierungsbank! Ich möchte jedenfalls zum 4. Sozialrechts-Änderungs­gesetz Stellung nehmen, weil wir etwas ganz Zentrales zustande gebracht haben.

Erstens ist Österreich, ich habe das hier schon gesagt, das einzige Land Europas, das auch in der Krise in das Gesundheitssystem investiert hat, und weil wir in dieses Ge­sundheitssystem investiert haben, können wir auch Stabilität und Sicherheit gewähr-


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