BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 176

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gesetzt haben, durchaus positiv bewertet worden. Wie gesagt, das Zwischenergebnis ist für das Finanzministerium am Ende des heurigen Jahres ein Plus von 373 Millio­nen €. Allerdings, wenn wir im nächsten Jahr zur Gänze die 450 Millionen € für die Hy­po Alpe-Adria brauchen, dann ist das Geld natürlich weg, und dann ist es insgesamt erstmals für den Steuerzahler ein Minus.

Jetzt komme ich zum zweiten Punkt: Es war meines Erachtens das Unverantwort­lichste, was jemals eine Regierung in Österreich gemacht hat, was die Kärntner Lan­desregierung mit diesen Haftungen gemacht hat. Das sucht seinesgleichen, das hat es nirgends gegeben, bei einem 2-Milliarden-€-Budget 19 Milliarden € an Haftungen zu zeichnen. Das war unverantwortlich. (Bundesrat Mag. Klug: Politische Falotten! – Bun­desrat Gruber: Fahrlässige Krida!) Da, sage ich Ihnen, bin ich schon der Auffassung – und deswegen bin ich jetzt beim Grundsätzlichen –, dass ein solches Verhalten natür­lich auch jenen Landesregierungen, die sehr, sehr gut wirtschaften, Schaden zufügt, weil die Menschen das Gefühl haben, dass in der Landespolitik die Kontrollmechanis­men überhaupt nicht funktionieren.

Das ist jetzt keine einseitige Schuldzuweisung an eine Partei, aber es ist niemandem in Kärnten gelungen, das rechtzeitig so aufzuzeigen, so zu warnen, dass zumindest die öffentliche Debatte geführt worden wäre. Die hat es nicht gegeben. Die Zahlen waren aber nicht geheim – schauen Sie sich die Rechnungsabschlüsse von Kärnten an! Es hat jeder nachlesen können. Auch an die eigene Brust klopfend, was unser Haus be­trifft, habe ich mich gefragt, warum man diesem Treiben so lange eigentlich mit ruhiger Begleitmusik zugesehen hat. Das ist schon etwas, das wir jetzt lernen müssen.

Daher sage ich, es ist 100-prozentig richtig – und da brauchen wir dann Ihre Unterstüt­zung im Bundesrat, deswegen erwähne ich das jetzt –, dass wir jetzt mit entsprechen­den Verfassungsgesetzen zu Haftungsrahmenobergrenzen kommen wollen. Wenn man jetzt ein überzeugter Föderalist ist, könnte man natürlich Argumente dagegen an­führen und sagen – wenn man sozusagen auf Augenhöhe agiert –: Was fällt der Bun­desregierung, dem Bundesgesetzgeber ein, die Länder quasi in ihrem Wirkungsrah­men einzuschränken? – Allerdings, wenn ich unseren Finanzausgleich richtig verstehe, wenn ich das richtig verstehe, was auch im § 4 Finanz-Verfassungsgesetz festgelegt worden ist, dass nämlich die Gebietskörperschaften sich gegenseitig stützen sollen, dass niemand die Solidarität der anderen so missbrauchen darf, dann sind wir gezwun­gen, solche Schritte zu setzen.

Ich bitte Sie dann wirklich, wenn diese Gesetzesvorlage kommt, dass wir auch seitens der Bundesräte im Interesse der Bundesländer die Zustimmung bekommen.

Wir werden also in diesem Bereich massiv gefordert sein, und es wird nicht die letzte Debatte sein, die wir hier führen, was die Hypo Alpe-Adria betrifft. Es ist angesprochen worden, es ist längst in Deutschland ein Fall für die Staatsanwaltschaft, es ist auch bei uns ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Am Ende wird man sehen, was dazu geführt hat, dass noch vor einem Jahr auch die Nationalbank zu einem Urteil gekommen ist, das ja das Gegenteil von dem ist, was jetzt Sache ist.

Ich meine, entweder war die kriminelle Energie bei den Verantwortlichen der Bank so stark, dass das so verschleiert worden ist, dass es für die Nationalbank unmöglich war, das zu bemerken, oder es sind auch da Fehler passiert. Auch dieser Frage müssen wir ganz konsequent nachgehen, denn immerhin war zum Zeitpunkt, als die Prüfung er­folgt ist, dort schon ein Bankdirektor wegen Bilanzfälschung verurteilt. Man hat also ge­wusst, mit welchem Management man es zu tun hat, als diese Prüfung erfolgt ist. Die­se Ausreden kann man daher nicht gelten lassen, sondern man hätte das umso mehr ganz genau sehen müssen.

Das sehe ich als unsere Aufgabe vom Finanzministerium her – diese Gespräche füh­ren wir auch sehr konkret mit der Finanzmarktaufsicht, mit der Nationalbank –, dass


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