BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 185

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beitnehmer und Arbeiternehmerinnen ein Zuckerl. (Bundesrat Gruber: Wo ist da das Zuckerl, Frau Kollegin?!) Und wenn es nicht die staatliche Förderung gäbe, dann hätte sie auch nicht diesen Anreiz. Auch die Bausparkasse wird staatlich gefördert, und viele machen das auch nur deshalb, damit sie auch die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können, denn das erhöht wirklich den Ertrag.

Und die dritte Pensionssäule ist auch eine Sicherheit, die Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer haben, wenn sie im Laufe ihres Lebens ansparen. Man kann für kleine Kin­der mit minimalen Beträgen ansparen, und man hat dann doch bis zur Pension einen erklecklichen Betrag, durch den man eine gewisse Sicherheit hat. Nur mit der dritten Säule alleine wäre die Pension wahrscheinlich fürs Leben zu wenig und zum Sterben zu viel, aber als Zusatz zu der staatlichen Pension ist es ein ordentliches Taschengeld, mit dem man auch in späteren Jahren das Leben noch genießen kann.

Wenn Sie die Verlängerung der Pendlerpauschale ablehnen, lehnen Sie zusätzliches Geld für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab, denn – auch wenn der Benzin­preis wieder gesunken ist – der wirtschaftliche Motor stottert noch ein wenig, und hier­mit haben doch auch Pendlerinnen und Pendler etwas mehr in der Tasche.

Und wenn Sie die Mitarbeiter ansprechen, die in Teilzeit arbeiten und nicht lohnsteuer­pflichtig sind und somit nicht den steuerlichen Vorteil des Pendlerpauschales nutzen können, so haben für diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Dienstgeber des Öfte­ren entweder einen Werksverkehr eingerichtet oder es werden ihnen die Jahreskarten oder Monatskarten zur Arbeit bezahlt. Und Kilometergeld gibt es von der Wohnung zur Arbeitstätte für niemanden, auch nicht für den Unternehmer! Und ins Blaue schreiben darf man auch Kilometergeld nicht, denn das Finanzamt prüft sehr wohl nach, wo man war und wann. Auch da muss man die Belege aufbewahren, so wie man die Fahr­scheine aufbewahren muss, wenn man diese auch absetzen will.

Ich glaube, dieses Abgabenänderungsgesetz beinhaltet wesentlich mehr als die von Ih­nen, Frau Bundesrätin Kerschbaum, aufgezählten Punkte. Dieses Abgabenänderungs­gesetz beinhaltet auch, dass, wenn die Arbeitnehmer, die der Bauarbeiter-Urlaubskas­se unterliegen, von der Bauarbeiter-Urlaubskasse – weil sie eben bei Arbeitgebern be­schäftigt sind, die die Urlaubsgelder nicht ordnungsgemäß auszahlen – ihr Urlaubsgeld bekommen, auch der Staat seinen Anteil erhält, weil dann die Bauarbeiter-Urlaubskas­se die Lohnsteuer und die Abgaben direkt an den Staat bezahlt. Das ist auch sehr po­sitiv.

Auch viele andere Gesetze sind darin enthalten, die geändert werden, die angeglichen werden, die der modernen Zeit angepasst werden – Änderungen, die viel bringen, vor allem auch dem Endverbraucher. Und darum glaube ich schon, dass wir diesem Abga­benänderungsgesetz mit gutem Gewissen zustimmen können. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Naja! – Bundesrat Mag. Klug: Alles unterstützen wir nicht, was da gesagt worden ist!)

19.20


Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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