lich aus großer Distanz, aber auch mit großer Freude die Tatsache zur Kenntnis nehmen, dass er sich eine Weile nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesrat doch noch durchgesetzt hat – die Bestimmung über die Teilnahme des Präsidenten an Abstimmungen, wobei das ja nicht nur für den Präsidenten, sondern auch für den den Vorsitz führenden Vizepräsidenten gilt. Kollege Himmer, auch du kommst in den Genuss dieser Neuregelung (Bundesrat Mag. Himmer winkt); Susanne Neuwirth, du auch. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Danke!)
Auch dann, wenn durch die Stimmabgabe Stimmengleichheit hergestellt wird, ist nun eine Stimmabgabe zulässig – diese Einschränkung hatten wir ja bisher in der Geschäftsordnung. Sie hat zwar durchaus eine mögliche Begründung, aber diese teilweise „Mandatsaberkennung“ für zwei Stunden ist irgendwie nicht der Demokratie letzte Weisheit.
Das Zweite, das wir neu in Angriff genommen haben, ist die Einführung der Aktuellen Stunde, also die Möglichkeit, hier auch über etwas anderes zu debattieren als beispielsweise über ein Steuerabkommen mit San Marino, also über ein Geschäftsstück, sondern eben wirklich eine Aussprache mit einem Mitglied der Bundesregierung zu führen.
Ich sage dazu ganz ehrlich, dass das zunächst einmal ein Versuch ist. Wir haben daher auch – ich betone das – nicht in böser Absicht, lieber Kollege Schennach, davon Abstand genommen, jenes mir persönlich auch sehr merkwürdig erscheinende Verfahren des Nationalrates einzuführen, wann wer eine Aktuelle Stunde unter welchen Bedingungen verlangen darf, und dass sich das mit Dringlichen Anfragen schlägt.
Die gute Praxis des Bundesrates ist, so glaube ich, dass wir sehr wenige Einschränkungen und sehr wenige formalistische Regelungen haben. Auch bei den Dringlichen Anfragen gibt es nur die Begrenzung auf die Zahl der Unterschriften, die man pro Jahr leisten darf, aber jene merkwürdige Abfolge, die der Bundesrat hat und dass die Dringliche die Aktuelle Stunde schlägt und so ... (Rufe: Nationalrat!) – Bitte? – ... die der Nationalrat hat – Entschuldigung, das war ein echter Versprecher! (Zwischenruf des Bundesrates Zwanziger) –, das würde ich ungern in dieser Kammer sehen.
Bei der Aktuellen Stunde – das ist durchaus eine Einladung – gibt es die Möglichkeit, darüber zu diskutieren, welchen Minister man zu welchem Thema zu welchem Zeitpunkt bittet, zu einer Aktuelle Stunde zu kommen. In der Praxis wird es wohl so sein, dass ein Minister entweder für eine Fragestunde oder für eine Aktuelle Stunde zur Verfügung steht, aber auch das ist sicher diskutabel, und es ist durchaus so, dass wir bereit sind, das sehr offen und ohne formalistisches Verfahren abzuwickeln, dass wir versuchen werden, auch Wünsche, die von Nicht-Fraktionen beziehungsweise kleineren Fraktionen kommen, aufzugreifen.
Das ist, wie gesagt, nicht der große Wurf einer neuen Geschäftsordnung. Das ist auch nicht die letzte Geschäftsordnungsreform für lange Zeit – und diese Bemerkung darf ich noch anschließen, obwohl ich sie in ähnlicher Form schon in der vorigen oder vorvorigen Sitzung gemacht habe: Die Aufwertung der nationalen Parlamente im Rahmen der Europäischen Union durch den Lissabon-Vertrag muss nicht nur gelebt werden – da hat ja der Bundesrat eine beträchtliche Vorleistung durch seinen großen Eifer im damals noch fiktiven Stellungnahmeverfahren geleistet –, sondern wir brauchen dazu auch einwandfreie rechtliche Grundlagen.
Sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat operieren derzeit mit einer Geschäftsordnungsfiktion, indem die zuständigen Ausschüsse eine Ausschussfeststellung treffen, was ein sehr schwaches Instrument ist und wirklich nur eine Hilfskonstruktion.
Wenn wir gegenüber der Europäischen Kommission in Sachen Subsidiarität eine Stellungnahme abgeben, so wird das im Endeffekt ein Beschluss sein müssen. Bei der
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