geltenden Acht-Wochen-Frist und unserer Selbstverpflichtung und nach Lissabon sogar Verpflichtung, mit den Ländern – in unserem Fall mit den Landtagen – das Einvernehmen herzustellen, wird es schwer möglich sein, auf Plenarbeschlüsse zurückzugreifen. Da werden wir andere Instrumente finden müssen.
Der Nationalrat hat ja seine Konstruktion Unterausschuss des Hauptausschusses vor allem auch deshalb gewählt, weil der Hauptausschuss der einzige permanente Ausschuss des Nationalrates ist – dieses Problem haben wir nicht – und weil er, historisch selten angewendet, besondere Funktionen hat: Er ist gewissermaßen im Ernstfall ein „Notparlament“.
Wir haben einen solchen Ausschuss nicht. Wir sind auch nicht legitimiert, das einfach in die Geschäftsordnung hineinzuschreiben, daher werden diese Rahmenbedingungen zweifelsfrei mit einer Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz getroffen werden müssen – noch mehr gilt das für das sogenannte Passerelle-Verfahren, wo angedacht ist, dass jeweils ein Ermächtigungsgesetz im Verfassungsrang erforderlich sein würde, bevor ein österreichischer Minister in einer Ratssitzung für den Übergang vom Einstimmigkeits- zum Mehrstimmigkeitsprinzip stimmen darf.
Ich wende mich – ich habe das schon einmal getan – nochmals an die Oppositionsparteien, die Aufwertung der nationalen parlamentarischen Mitbestimmung in der EU nicht zum politischen Faustpfand zu machen. Wenn wir unsere uns vom Lissabon-Vertrag gegebene Aufgabe erfüllen sollen, dann brauchen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen, und diese Rahmenbedingungen sind nur durch eine Änderung der Bundesverfassung herstellbar. Blockieren Sie, was Sie wollen! Machen Sie es der Regierung so schwer, wie Sie wollen, aber „amputieren“ Sie sich nicht selbst als Teil dieses parlamentarischen Mitbestimmungsprozesses! Wir brauchen diesen Rahmen, damit wir arbeiten können, und diese Änderung der Bundesverfassung ist notwendig.
Wenn ich schon am Wort bin, Herr Präsident, ein Letztes: Wie gesagt, vom Stimmrecht profitierst du nicht mehr, aber es ist eine Geste des Dankes an dich für diese Amtsführung in den sechs Monaten, die für den Bundesrat sehr gute und weiterführende waren. Die sozialdemokratische Fraktion hat dich sozusagen gestellt, also insofern ist es selbstverständlich, dass wir dir danken, aber es haben Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen diesen Dank gleichfalls zum Ausdruck gebracht. – Das bedeutet, dass es auch eine gute überparteiliche Präsidentschaft war.
Zuletzt – auch eine neue Gewohnheit, aber ich bin ja innovationsfähig – darf ich dir, aber auch allen anderen Mitgliedern des Hauses schöne Feiertage und ein erfolgreiches 2010 wünschen – wobei ich bei den Wünschen die Wahlausgänge ausdrücklich ausschließe. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Allgemeine Heiterkeit.)
20.18
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. Ich erteile es ihm.
20.18
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Es ist über den Prozess der Werdung dieser Novelle zur Geschäftsordnung von meinem Kollegen Albrecht Konecny schon sehr viel im Detail ausgeführt worden.
Ich bedauere es, dass der Vertreter der grünen Fraktion mitgeteilt hat, dass er diesen Entwurf nicht mittragen kann: Ich bedauere es deshalb, weil die Konturen dieses Entwurfes auch jenen Bundesrätinnen und Bundesräten, die nicht der Präsidiale angehören, zeitgerecht zugeleitet wurden. Es hat auch kein Vertreter der Grünen im Geschäftsordnungsausschuss teilgenommen und dort gesagt: Das hätten wir uns so vorgestellt!, oder: Das soll anders werden!
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