BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 204

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geltenden Acht-Wochen-Frist und unserer Selbstverpflichtung und nach Lissabon so­gar Verpflichtung, mit den Ländern – in unserem Fall mit den Landtagen – das Einver­nehmen herzustellen, wird es schwer möglich sein, auf Plenarbeschlüsse zurückzu­greifen. Da werden wir andere Instrumente finden müssen.

Der Nationalrat hat ja seine Konstruktion Unterausschuss des Hauptausschusses vor allem auch deshalb gewählt, weil der Hauptausschuss der einzige permanente Ausschuss des Nationalrates ist – dieses Problem haben wir nicht – und weil er, histo­risch selten angewendet, besondere Funktionen hat: Er ist gewissermaßen im Ernstfall ein „Notparlament“.

Wir haben einen solchen Ausschuss nicht. Wir sind auch nicht legitimiert, das einfach in die Geschäftsordnung hineinzuschreiben, daher werden diese Rahmenbedingungen zweifelsfrei mit einer Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz getroffen werden müs­sen – noch mehr gilt das für das sogenannte Passerelle-Verfahren, wo angedacht ist, dass jeweils ein Ermächtigungsgesetz im Verfassungsrang erforderlich sein würde, be­vor ein österreichischer Minister in einer Ratssitzung für den Übergang vom Einstim­migkeits- zum Mehrstimmigkeitsprinzip stimmen darf.

Ich wende mich – ich habe das schon einmal getan – nochmals an die Oppositionspar­teien, die Aufwertung der nationalen parlamentarischen Mitbestimmung in der EU nicht zum politischen Faustpfand zu machen. Wenn wir unsere uns vom Lissabon-Vertrag gegebene Aufgabe erfüllen sollen, dann brauchen wir die entsprechenden Rahmen­bedingungen, und diese Rahmenbedingungen sind nur durch eine Änderung der Bun­desverfassung herstellbar. Blockieren Sie, was Sie wollen! Machen Sie es der Regie­rung so schwer, wie Sie wollen, aber „amputieren“ Sie sich nicht selbst als Teil dieses parlamentarischen Mitbestimmungsprozesses! Wir brauchen diesen Rahmen, damit wir arbeiten können, und diese Änderung der Bundesverfassung ist notwendig.

Wenn ich schon am Wort bin, Herr Präsident, ein Letztes: Wie gesagt, vom Stimmrecht profitierst du nicht mehr, aber es ist eine Geste des Dankes an dich für diese Amtsfüh­rung in den sechs Monaten, die für den Bundesrat sehr gute und weiterführende wa­ren. Die sozialdemokratische Fraktion hat dich sozusagen gestellt, also insofern ist es selbstverständlich, dass wir dir danken, aber es haben Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen diesen Dank gleichfalls zum Ausdruck gebracht. – Das bedeutet, dass es auch eine gute überparteiliche Präsidentschaft war.

Zuletzt – auch eine neue Gewohnheit, aber ich bin ja innovationsfähig – darf ich dir, aber auch allen anderen Mitgliedern des Hauses schöne Feiertage und ein erfolgrei­ches 2010 wünschen – wobei ich bei den Wünschen die Wahlausgänge ausdrücklich ausschließe. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Allgemeine Heiterkeit.)

20.18


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. Ich erteile es ihm.

 


20.18.55

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Meine sehr ge­schätzten Kolleginnen und Kollegen! Es ist über den Prozess der Werdung dieser No­velle zur Geschäftsordnung von meinem Kollegen Albrecht Konecny schon sehr viel im Detail ausgeführt worden.

Ich bedauere es, dass der Vertreter der grünen Fraktion mitgeteilt hat, dass er diesen Entwurf nicht mittragen kann: Ich bedauere es deshalb, weil die Konturen dieses Ent­wurfes auch jenen Bundesrätinnen und Bundesräten, die nicht der Präsidiale angehö­ren, zeitgerecht zugeleitet wurden. Es hat auch kein Vertreter der Grünen im Ge­schäftsordnungsausschuss teilgenommen und dort gesagt: Das hätten wir uns so vor­gestellt!, oder: Das soll anders werden!

 


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