BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 206

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Geschäftsordnung auch sehr, sehr gerne mitgetragen hätten, wenn sie noch Mitglied hier im Hause wären.

Danke auch für die persönlichen, anerkennenden Worte, was meine Präsidentschaft betrifft: Ein sehr herzliches Dankeschön!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Da zu einem Beschluss des Bundesrates über eine Änderung der Geschäftsordnung gemäß § 58 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Anwesenheit von min­destens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist, stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich ersuche nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die der dem Ausschussbericht angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.

Der Beschluss über eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

20.25.5254. Punkt

Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitglie­des des Verfassungsgerichtshofes

 


Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zum 54. Punkt der Tagesordnung.

Die Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes ist notwendig geworden, da das seinerzeit aufgrund eines Vorschlages des Bundesrates ernannte Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Herr Rechtsanwalt Hon.-Prof. Dr. Kurt Heller, wegen Erreichens der Altersgrenze mit Ablauf des 31. Dezember 2009 aus dem Verfassungsgerichtshof ausscheiden wird.

Gemäß § 1 Abs. 2 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 wurde die offene Stelle im Amtsblatt der Wiener Zeitung und in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landeszeitungen mit einer Bewerbungsfrist bis 16. November 2009 ausgeschrieben.

Den Mitgliedern des Bundesrates wurde die Möglichkeit zur Einsicht in die eingelang­ten Bewerbungen geboten.

Der Bundesrat hat in seiner 777. Sitzung vom 5. November 2009 die Abhaltung einer Parlamentarischen Enquete beschlossen, die ein Hearing der Bewerberinnen bezie­hungsweise Bewerber um die Stelle eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes, für welchen dem Bundesrat das Vorschlagsrecht zukommt, zum Gegenstand hatte.

Die am 2. Dezember 2009 abgehaltene Parlamentarische Enquete zielte darauf ab, den 12 Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten, die sich um die Stelle eines Mit­gliedes des Verfassungsgerichtshofes beworben haben, Gelegenheit zu geben, die Gründe für deren Bewerbung persönlich den Mitgliedern des Bundesrates darlegen zu können.

Es liegt mir ein Wahlvorschlag vor, der auf Frau Dr. Sieglinde Gahleitner lautet.

Ich werde die Wahl durch Handzeichen vornehmen lassen.

 


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