Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesrat! Sie wissen, dass die Frage einer 3. Piste – der Ausbau eines Flughafens – immer ein sehr sensibles Thema ist, weil man mit der Frage der Lärmbelästigung für die Bevölkerung sehr sorgsam umgehen muss. Daher war es in diesem Fall ganz wichtig, dass es ein Mediationsverfahren gegeben hat, dass man die Sorgen und Ängste der Bevölkerung bezüglich zusätzlicher Pisten und dem Ausbau des Flughafens auch wirklich ernst nimmt.
Es hat vier Jahre lang ein Mediationsverfahren gegeben, wie Sie wissen, und das ist nun abgeschlossen. Es gibt jetzt in Folge das Dialogforum, das heißt, dieser Diskurs wird weiter aufrechterhalten. Mir ist wichtig, dass die Ergebnisse, die in einem Mediationsverfahren vereinbart wurden, auch halten. Und wenn in den Mediationsverfahren Schwellenwerte für den Flughafen Wien-Schwechat vereinbart wurden – dabei wurden die Länder Wien und Niederösterreich, aber auch noch viel breiter, nämlich alle Betroffenen eingebunden –, dann haben diese in der Umsetzung oder bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zu gelten.
Das heißt, mir ist wichtig, dass es klare Schwellenwerte gibt, auch Werte, die im Einklang zum Beispiel mit Ergebnissen von umweltmedizinischen Studien der Universität Wien liegen, und dass man sie hält. Wenn aber im Mediationsverfahren vereinbart wurde, niedrigere Schwellenwerte anzuwenden, dann sind diese auch zu halten.
Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sie wissen, Frau Minister, Lärm gehört zu einem jener Dinge, unter denen die betroffenen Bürger intensiv leiden und in ihrer Lebensqualität eingeschränkt werden.
Meine Zusatzfrage ist nun: Wann und mit welchen Schwellenwerten wird die Luftverkehr-Immissionsschutzverordnung in Kraft treten?
Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Ich habe einen Entwurf vorgelegt, was die Schwellenwerte betrifft. Im Vorfeld dieses Entwurfs habe ich allerdings eine Studie in Auftrag gegeben. Das zählt übrigens zu diesen vielen Beraterkosten, nämlich zu denen, die sinnvoll sind, wie alle diese Studien meiner Auffassung nach, die oft auch parlamentarisch gefordert werden. Ich habe das Institut für Umwelthygiene der Universität Wien um eine Prüfung der medizinischen Zumutbarkeit von Lärm ersucht.
Die Universität Wien hat Empfehlungen dafür abgegeben, was zumutbar ist, ab wann es Maßnahmen erfordert und wann Projekte eben nicht umsetzbar sind. An genau diese Schwellenwerte, die aus der Studie hervorgegangen sind, werde ich mich in der Verordnung halten – in zwei Schritten; im zweiten Schritt – weil die Studie einen Differenzwert vorgegeben hat – an den unteren Schwellenwert.
Das heißt, ich halte mich an die Empfehlungen, was die Schwellenwerte der medizinischen Zumutbarkeit von Fluglärm betrifft. Sie liegen weit unter den jetzigen gesetzlichen Regelungen. Und – und das ist mir wichtig – ich werde sozusagen als Ergebnis der Begutachtung der Verordnung dafür sorgen, dass Schwellenwerte verbindlich anzuwenden sind, wenn in Mediationsverfahren Schwellenwerte festgelegt wurden, die unter den Schwellenwerten der Verordnung liegen.
Die Werte in der Verordnung werden bei Tag 62 Dezibel und bei Nacht 52 Dezibel betragen, und im zweiten Schritt bei Tag 60 Dezibel und bei Nacht 50 Dezibel – außer es ergeben sich im Mediationsverfahren Schwellenwerte, die darunter liegen, dann nämlich, wie gesagt, finden diese Anwendung.
Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Hensler gemeldet. Ich ersuche ihn, sie zu stellen.
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