Frau Kollegin Mühlwerth! Und die Frau Landeshauptfrau war diejenige, der aufgefallen ist, dass in diesen Unterlagen einiges nicht stimmt. Und die Frau Landeshauptfrau ist diejenige, die da Ordnung macht. Das ist also kein Skandal der SPÖ Salzburg, sondern das ist ein kriminelles Netzwerk von drei, vier Leuten (Bundesrätin Mühlwerth: Sie haben aber die Gesamtverantwortung!), von drei, vier Leuten, die die Gutgläubigkeit schamlos ausgenützt haben.
Sich hier herzustellen und zu behaupten, das sei ein Skandal der SPÖ, das sei ein Skandal der Frau Landeshauptfrau von Salzburg, das ist, muss ich sagen, wirklich vermessen. Meiner Meinung nach ist das eine Unterstellung der besonderen Art. Sie sollten sich besser informieren, bevor Sie solche Behauptungen in den Raum stellen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Sie tragen die Gesamtverantwortung!)
12.35
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsidentin
Mag. Susanne Neuwirth: Aufgrund eines
mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die
Tagesordnungspunkte 4 und 5 sowie
6 und 7 jeweils unter einem zu behandeln.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Erklärung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung gemäß § 37 Abs. 4 GO-BR
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies die Erklärung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung gemäß § 37 Abs. 4 GO-BR, deren Anwesenheit wir jetzt benötigen. – Wenn ich darum bitten darf. (Bundesministerin Dr. Karl betritt den Bundesratssaal.)
Ich begrüße daher recht herzlich die Frau Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung außerordentliche Univ.-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl bei uns im Bundesrat. Herzlich willkommen! Ich bitte Sie, hier Platz zu nehmen. (Allgemeiner Beifall.)
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