BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 74

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des sagen: Ich freue mich natürlich ganz besonders, dass die neue Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung eine Steirerin ist, weil ich denke, dass aus der Steier­mark immer schon gute Bildungsideen gekommen sind, und vor allem, weil die Steire­rinnen und Steirer – und das darf ich, glaube ich, fraktionsübergreifend sagen – immer schon erkannt haben, dass es um gesamte Bildungskonzepte und nicht nur um kleine­re Details geht.

Erlauben Sie mir heute, vier Anmerkungen zu machen zu Dingen, die schon angespro­chen wurden und bei denen ich glaube, dass wir uns hineinbegeben müssen, und dazu einen Titel zu verwenden, den die Frau Bundesministerin schon genannt hat, nämlich: Wo Hochschule draufsteht, muss auch Hochschule drinnen sein. (Bundesrat Mag. Er­litz: „Qualität“ hat sie gesagt!) Allein schon bei dieser Ansage möchte ich gleich meine Hypothese vorausschicken, dass ich mir da derzeit in Österreich nicht so sicher bin.

Punkt 1: Hochschulpartnerschaft. Es geht in einer Hochschule – wenn Hochschule draufsteht und auch drinnen sein soll – immer um ein partnerschaftliches Vorgehen. Es geht gar nicht anders! Es gibt – wie die Rektoren sagen – in einer Universität keinen Generaldirektor, sondern es gibt Rektorinnen und Rektoren. Nun müssen wir natürlich fragen, ob Rektorinnen, Rektoren und Vizerektoren in allen Hochschultypen wirklich Rektorinnen, Rektoren und Vizerektoren sind; das sage ich hier nur gleich in Klammer dazu. Ich denke, dass dieser Dialog so sein muss, wie er jetzt läuft und Ende letzten Jahres begonnen worden ist, nämlich zwischen Lehrenden, Studierenden und politisch Verantwortlichen. – Das ist dieser Dialog, und er muss im Grunde zwischen allen Hochschulinstitutionen stattfinden.

Zweiter Punkt: Bologna-Prozess. Ich stimme hier vollkommen zu. Ich glaube auch, dass das im Grunde eine tolle Sache ist – europaweit, international eine tolle Sache ist. Nur wenn man auf Österreich schaut, dann bin ich schon ein bisschen verwundert – und das hat auch Frau Ministerin Karl schon angesprochen –, wie die Curricula-Ent­wicklungen gelaufen sind. Denn die einen haben ja wirklich gedacht – wenn ich das einmal so sagen darf, auf gut Steirisch –, wir nehmen das Alte und füllen ganz biblisch den alten Wein in neue Schläuche. Damit meine ich, dass man irgendwie die alten Vor­lesungen und alles, was man angeboten hat, zu sogenannten Modulen zusammen­stoppelt.

So wird es aber nicht gehen, und ich muss sagen, dass man auch schon bei den Päda­gogischen Hochschulen in mancher Hinsicht die Entwicklung sah, dass die privaten, die nicht von vornherein akkreditiert waren, sondern über die Curricula akkreditiert wur­den, sich bei diesen Entwicklungen teilweise mehr Mühe gegeben haben als die, die als staatliche schon von vornherein akkreditiert waren. Das heißt, da wäre für mich ein Ansatz, darüber nachzudenken, ob nicht die Curricula-Entwicklung und die Akkreditie­rung wesentliche Kriterien dafür wären, ob etwas eine Hochschule ist und wie eine Hochschule ausschauen müsste.

In diesem Zusammenhang – und das wollte ja Bologna auch – müssen wir uns über et­was Gedanken machen: Bachelor – Master. Wer macht einen Bachelor, wer muss einen Master machen und wer nicht? Im Zusammenhang mit der Lehrerinnen- und Lehrer-Ausbildung kommt die Diskussion über Bachelor und Master auf uns zu.

Dritter Punkt: Hochschulzugang. Hören wir doch bitte auf, immer über Hochschulbe­schränkungen zu reden! Ich glaube, wir müssen da auch einmal Begriffe klar auf den Tisch legen, nämlich: Es kann doch nicht sein, dass von drei Hochschultypen zwei sehr wohl Zugangsprozesse stattfinden lassen und dass einer – nämlich die sogenannte klassische Universität, bei der es, wie Frau Ministerin Karl gesagt hat, eigentlich um die Grundlagenforschung geht, auf der dann die angewandte Forschung aufbaut – sukzes­sive zu einer sogenannten Resthochschule verkommt, weil – und das ist nachgewie­sen – viele, die in den anderen zwei Typen nicht aufgenommen wurden, dort hingehen,


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