BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 75

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selbst, wenn sie es zur Überbrückung ein Jahr lang machen. Dann steigen sie schon ein Jahr später um und probieren den Zugangsprozess zu den anderen zwei Hoch­schultypen noch einmal.

Deshalb bitte ich um Folgendes: Ich glaube, wir müssen uns nicht überlegen, ob je­mand eine Hochschul- oder Universitätseignung hat – die hat er! –, ob jemand einen freien Studienzugang hat – den hat er, mit der Matura, mit den nötigen Zugangsprüfun­gen, die es sonst noch gibt –, sondern wir müssen uns um die zweiten 50 Prozent des Zugangs kümmern und um die zweiten 50 Prozent der Eignung, wo – so wie es bei einer Fachhochschule und bei einer Pädagogischen Hochschule schon längst disku­tiert wird – nur mehr von der sogenannten Berufseignung geredet wird.

Ich glaube, wir sollten bei den Universitäten auch darüber nachdenken, ob jemand eine Fachbereichseignung hat. Was heißt das? Ich bin ganz dagegen, dass man – so, wie man es jetzt teilweise macht – nur dort Zugangsprozesse einführt, wo man zu wenige Plätze hat, sondern ich bin dafür, dass man das sehr wohl auch bei der Politikwissen­schaft, bei den Theologen, bei allen anderen Bereichen einführt, weil ich glaube, dass es jungen Menschen und uns allen guttut, wenn wir auf die richtigen Schienen gesetzt werden. Ich glaube, es geht nicht darum, dass einer beschränkt wird, sondern dass er sogar erkennt, wo seine Möglichkeiten sind. Dazu gehört die Eignung für die Universi­tät und die Hochschule – unumstritten –, dass er einen Zugang hat – unumstritten –; aber die Frage ist, ob der- oder diejenige für diesen Fachbereich, für diesen Beruf – da findet es schon statt – überhaupt persönlich eine Eignung hat.

Ich möchte ein Beispiel aus Graz bringen, das ich hochinteressant finde. Ich habe das auch nicht gewusst und erst vor Kurzem erfahren; es betrifft die Zugangsmöglichkeiten: Wir wissen, dass es seit dem Jahr 1993 die Eingangsphasen an den Universitäten gibt. Leute von der Medizinischen Universität haben die unterschiedlichsten Modelle, was Zugänge betrifft, schon erprobt: selbst draufkommen, wie es ist, ein Semester probie­ren und sogenannte Prüfungen und Entscheidungen vor dem Studium. – Das Span­nende ist: Man hat von einem Jahrgang, der zum Beispiel einen einsemestrigen Zu­gang gewählt hat, der dort angeboten worden ist, am Ende des Semesters alle Stu­dierenden gefragt, wie das für sie war. Rund 90 Prozent haben zurückgemeldet, dass es ihnen lieber gewesen wäre, wenn ihnen vor Studienbeginn gesagt worden wäre, dass sie dafür geeignet sind, als erst nach einem Semester.

Das, was seit dem Jahr 1993 Eingangsphase heißt, sollte man schon ein Stück über­denken und fragen, ob nicht auch andere Zugangsmöglichkeiten anzudenken sind – Sie denken jetzt an Knock-out-Prüfungen – und sich Prozesse zu entwickeln haben, die meines Erachtens jungen Leuten schon manchmal Zeit kosten, wenn sie über ein oder über zwei Semester laufen.

Der Punkt, den ich als vierten Punkt bringen möchte, der auch angesprochen worden ist, ist für mich: gemeinsamer Hochschulraum. Dazu bitte ich, ein paar Dinge ganz kurz ansprechen zu dürfen.

Wenn es einen gemeinsamen Hochschulraum zwischen drei verschiedenen Hoch­schul- und Universitätstypen – Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschu­le – geben soll, dann habe ich, wenn ich mir die Gesetze anschaue, ein bisschen Be­denken, ob wirklich überall, wo Hochschule draufsteht, auch Hochschule drinnen ist. Warum? – Für mich ist die Hochschule ein Typus, bei dem es in erster Linie um For­schung und Lehre geht. Das heißt, unsere Ministerin hier hat nicht nur „Wissenschaft“ auf ihrem Etikett stehen, sondern es heißt „Wissenschaft und Forschung“, und diese beiden Dinge lassen sich nicht auseinanderzerlegen. Wenn ich sie genauer betrachte, dann können sie in ihrem ursprünglichen Typ nur das sein, was sie sein wollen, wenn sie höchstmöglich unabhängig sind.

 


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