BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 82

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türlich ansehen, ob diese Projekte auch die Ergebnisse gebracht haben, die man sich erwartet hat. Wir sehen leider bei einigen Projekten zur Frauenförderung, dass sie zwar an sich gut gelaufen sind, aber trotzdem nicht zu mehr Frauen im höheren Be­reich der Universitäten, insbesondere auf Professorinnen-Ebene, geführt haben. Das heißt, wenn wir jetzt sehen, dass diese Projekte nicht zu dem Ergebnis geführt haben, dass wir mehr Professorinnen beziehungsweise mehr Assistentinnen haben, dann müssen wir über andere Maßnahmen nachdenken.

Wir müssen nämlich sehen, dass an den Universitäten oft ganz banale Dinge aus­schlaggebend dafür sind, dass Frauen in der Karriere benachteiligt sind. Wenn man et­wa an einem Institut drei männliche Assistenten und eine weibliche Assistentin hat, können Sie davon ausgehen, dass es die Frau ist, die für die Verwaltungsarbeit einge­teilt wird, die sich dann weniger ihrer wissenschaftlichen Karriere widmet. Da sind dann die Assistenten zielgerichteter, die schaufeln sich von der Verwaltungsaufgabe frei und arbeiten mehr an ihren Forschungsprojekten. Frauen neigen eher dazu, sich mit Tätig­keiten eindecken zu lassen, die nicht unbedingt für den weiteren Karriereverlauf von Bedeutung sind.

Bezüglich solcher Dinge muss man sich überlegen, wie man Frauen da wirklich frei­schaufeln kann, wie man sie stärken kann, damit sie ihrer Forschungstätigkeit nach­gehen können. Es geht doch darum, dass wir Frauen im Forschungsbereich stärken wollen, damit sie die Möglichkeit haben, aktiv zu forschen und sich auch zu habilitieren. Da haben wir sicher noch Nachholbedarf, und da möchte ich ansetzen.

Wir haben auch, aber das wird Ihnen ja bekannt sein, mit der letzten Reform des Uni­versitätsgesetzes eine 40-prozentige Frauenquote in allen Gremien des Universitätsge­setzes festgeschrieben. Man wird sehen, wie sich das auswirkt, da haben wir jetzt na­türlich noch keine Erfahrungswerte. Wir werden uns ansehen, welche positiven Aspek­te davon ausgehen.

Insgesamt möchte ich mir genauer anschauen, welche neuen Modelle und Maßnah­men zur Frauenförderung es gibt. Dort, wo bisherige Maßnahmen zur Frauenförderung effizient waren und gut gewirkt haben, werden sie fortgesetzt. Dort, wo wir sagen, es gibt vielleicht Besseres, muss man über neue Maßnahmen nachdenken.

Es wurde in einigen Debattenbeiträgen auch die Bedeutung des freien Hochschulzu­gangs angesprochen. – Natürlich ist der freie Hochschulzugang von Bedeutung, aber wenn man Zugangsregelungen vorsieht, heißt das nicht, dass es keinen freien Hoch­schulzugang mehr gibt. Denken Sie etwa an unsere Opernhäuser, Schauspielhäuser, Konzerthäuser: Wenn dort die Karten ausverkauft sind, kann man an der Vorstellung nicht mehr teilnehmen. Trotzdem wird keiner sagen, es gibt keinen freien Zugang zu Opernhäusern, Konzerthäusern oder Schauspielhäusern, denn hier ist ein freier Zu­gang – aber es wird akzeptiert, dass die Kapazitäten begrenzt sind. Wir müssen ler­nen, dass auch an den Universitäten Kapazitäten begrenzt sind! Kapazitäten sind nicht beliebig vermehrbar, das ist eine Tatsache. Wobei man eines schon sehen muss: dass die Bandbreite an Zugangsregelungen eine sehr große ist.

Es gibt ja heute schon sehr viele Zugangsregelungen an Fachhochschulen, an Univer­sitäten: Wir haben Aufnahmeprüfungen an Fachhochschulen, es gibt Zugangsregelun­gen an Kunstuniversitäten, an Medizinischen Universitäten. Es gibt aber zum Beispiel auch mehrstufige Bewerbungsverfahren, mehrstufige Auswahlverfahren etwa an der Veterinärmedizinischen Fakultät: Dort werden Bewerbungsgespräche geführt. – All das fällt natürlich unter den Überbegriff Zugangsregelung, und man muss bei Zugangsrege­lung nicht immer gleich an Aufnahmeprüfungen denken. Hier gibt es oft viel kreativere Möglichkeiten, und man muss sich ansehen, wie sie an den einzelnen Universitäten wirken. Wir haben das alles schon und können uns hier wirklich ansehen, wie solche Mechanismen wirken.

 


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