BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 83

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Es wurde auch immer wieder der Bologna-Prozess angesprochen und unter anderem von Frau Bundesrätin Mühlwerth darauf hingewiesen, dass es auch Probleme in Bezug auf die Mobilität gibt. – Ich möchte schon darauf hinweisen, dass hier sehr viel dem Bo­logna-Prozess sozusagen in die Schuhe geschoben wird. Diese Mobilitätsprobleme in­nerhalb Österreichs, die Sie angesprochen haben, gibt es. Ich weiß das selbst: Es gibt Mobilitätsprobleme. Wenn etwa ein Grazer Student der Rechtswissenschaften sein Studium in Wien fortsetzen möchte, wird ihm kaum etwas angerechnet. Aber das Stu­dium der Rechtswissenschaften hat noch nicht auf das Bologna-Modell umgestellt; hier befinden wir uns noch ganz normal im alten Diplomstudium. Das heißt, dieses Faktum der mangelnden Mobilität innerhalb Österreichs hat nichts mit dem Bologna-Prozess zu tun.

Und so ließen sich viele Beispiele finden, wo einfach Probleme, die an den Universitä­ten bestehen, dem Bologna-Prozess in die Schuhe geschoben werden. Es ist schade um diesen wichtigen Prozess! Es wäre meines Erachtens besser, wir setzten uns alle gemeinsam dafür ein, einen europäischen Hochschulraum zu schaffen, als die Proble­me, die an unseren Universitäten herrschen, diesem Bologna-Prozess in die Schuhe zu schieben. Das sind nämlich hausgemachte Probleme, und zwar insofern, als dass die Universitäten, die selbst darüber bestimmen können, was sie anrechnen wollen oder nicht, oft aus verschiedensten Gründen – seien es Eitelkeiten oder sonstige Ani­mositäten – nicht anrechnen wollen.

Da muss man natürlich auch mit den Verantwortlichen reden, denn so geht es nicht! Ich wünsche mir Mobilität sowohl innerhalb Österreichs als auch über die Grenzen hin­weg. Oft ist es leider nach wie vor so, dass die Mobilität über die Grenzen hinweg leichter möglich ist als innerhalb Österreichs. Das ist kein sehr wünschenswerter Zu­stand – da besteht Bedarf, etwas zu tun, das ist ganz klar. Aber das alles bitte nicht dem Bologna-Prozess in die Schuhe zu schieben, denn damit wird dieses Modell, das an sich ein gutes ist, leider diskreditiert. Kämpfen wir lieber dafür, dass wir es gemein­sam besser umsetzen können! – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

13.44


Präsident Peter Mitterer: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Debatte ge­schlossen.

Wir bedanken uns herzlich bei der neuen Ministerin.

13.44.312. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Wähler­evidenzgesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungs­gesetz 1989, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlge­setz 1971 und das Volksbegehrengesetz 1973 geändert werden (Wahlrechtsände­rungsgesetz 2010) (866/A und 595 d.B. sowie 8277/BR d.B. und 8278/BR d.B.)

 


Präsident Peter Mitterer: Wir kommen nunmehr zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Perhab. Ich bitte um den Bericht.

 


13.45.00

Berichterstatter Franz Perhab: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föde­ralismus über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefra-


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