BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 84

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gungsgesetz 1989, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahl­gesetz 1971 und das Volksbegehrengesetz 1973 geändert werden (Wahlrechtsände­rungsgesetz 2010), liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Februar 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Peter Mitterer: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Bundesrat Ertl. Ich darf ihm das Wort er­teilen.

 


13.45.59

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Ein von den beiden Koalitionsparteien gemeinsam vorgelegter Entwurf für das Wahlrechtsänderungsgesetz 2010 hat zahlreiche Veränderungen, De­tailänderungen in der Nationalrats-Wahlordnung, in der Europawahlordnung, im Wäh­lerevidenzgesetz und in anderen Wahlrechtsgesetzen zum Inhalt.

Neu ist, Bestimmungen zu vereinheitlichen: Da ist einmal die Vereinheitlichung der Briefwahl. Die Wahlkarte braucht erst acht Tage nach dem Wahltag bei der Bezirksver­waltungsbehörde einzutreffen. Oder: das Wahlkartenabo für behinderte Menschen. Die bisher in der „Wiener Zeitung“ erfolgte Veröffentlichung von Wahlvorschlägen und Wahlergebnissen wird durch Verlautbarungen im Internet ersetzt. Die Neugestaltung der Wahlkarte und der Wegfall der Auflagepflicht der Wählerevidenz an Sonntagen sind eine Erleichterung für die Gemeinden. Und dass der Staat das Porto übernimmt, erhöht vielleicht die Motivation, zu wählen.

Grundsätzlich ist die Briefwahl dazu da, dass das Wahlrecht besser ausgeübt werden kann. Es gibt eben Menschen in unserer Gesellschaft, die nicht in ein Wahllokal gehen können, daher wurde die Briefwahl eingeführt. Wir haben aber schon mehrmals ange­führt, dass wir grundsätzliche Bedenken dagegen haben. Unsere Bedenken sind, dass im Zuge der Briefwahl die Stimme nicht frei, nicht unbeeinflusst und auch nicht persön­lich abgegeben wird. Bei den Briefwählern ist das nicht gewährleistet.

Es wurde eine neue Regelung eingeführt, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass die Stimme vor dem Schließen der Wahllokale abgegeben worden ist. Das ist in Wirklichkeit kein echter Schutz, denn wenn ich ein Schummelwähler sein möchte, wer­de ich auch die Erklärung später abgeben.

Wir sind daher aus folgenden Gründen gegen diese Änderung: Die Bestimmungen über die Briefwahl tragen weiterhin den drei Grundprinzipien des Wahlrechts: frei, per­sönlich und geheim, wie es in der Verfassung vorgesehen ist, nicht Rechnung. Es ist durchaus möglich, dass Staatsbürger, die sich im Inland aufhalten, ihre Briefe so recht­zeitig abgeben können, dass die Briefwahlkarte vor dem Wahltag einlangen kann. Wir verlangen aber, dass die Briefwahlkarten 24 Stunden vor Öffnung der Wahllokale ab­gegeben werden müssen, um zu garantieren, dass es keine Schummelwähler gibt. Die eidesstattliche Erklärung ist auch nur eine Täuschung, da diese jeder, sogar ein beein­flusster Wähler, abgeben würde.

Meine Damen und Herren! Es geht da um die sensibelsten Bereiche in der Demokratie. Wir werden daher diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben. Solange demokra­tische Unbedenklichkeit bei der Briefwahl nicht gegeben ist, wird sich die FPÖ auch nicht damit abfinden und wird weiterhin gegen die Briefwahl auftreten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.49

 


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