BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 85

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Präsident Peter Mitterer: Zu Wort gemeldet hat sich als Nächster Herr Bundesrat Todt. Ich darf ihm das Wort erteilen.

 


13.50.20

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Bundesminister! Herr Kollege Ertl, ich denke nicht, dass ein Briefwähler von vorn­herein ein Schummelwähler ist. Das ist eine grundsätzliche Frage. Jeder, der wählen gehen will, wird wählen und wird nicht von vornherein sagen: Ich bin jetzt ein Schum­melwähler oder gebe meine Stimme so oder so ab. Glauben Sie wirklich allen Ernstes, dass das tatsächlich so sein kann? Ich denke, das ist ein bisschen an den Haaren her­beigezogen.

Wir haben diese Briefwahl und befürworten sie auch. Wir haben die Briefwahl für die Europawahl schon in dieser Form beschlossen. Das heißt, es gab ja schon eine Wahl, bei der das genau so durchgeführt worden ist. Im Gegenteil: Es ist jetzt sogar verbes­sert worden in der Form, dass die persönlichen Daten auch entsprechend abgedeckt werden müssen. Das heißt, man wirft das Kuvert nicht mehr in den Postkasten hinein und die persönlichen Daten sind offen, sondern sie werden abgedeckt. Den ersten Pro­begalopp dafür gab es ja schon bei der Wiener Volksbefragung.

Das heißt, wir ziehen die Regelung, die es bei der Europawahl gegeben hat, jetzt nach und vereinheitlichen das Wahlrecht auf allen Wahlebenen. Ich denke, dass das eine Erleichterung ist, dass es für die Bürger leichter ist, wenn für alle Wahlen dieselbe Re­gelung gilt. Es wird damit eine bürgernahe Entscheidung getroffen.

Ein Wahlkartenabo – Sie haben es angesprochen – für Personen, die nicht in der Lage sind, ein Wahllokal zu besuchen, wird auch eingeführt. Das freut mich ganz besonders, weil ältere Personen, die bettlägerig sind, solch ein Abo schon von vornherein beantra­gen können und das nicht immer wieder tun müssen. Sie wissen, sie können wählen, denn sie kriegen die Unterlagen für diese Briefwahl zugeschickt.

Im Wesentlichen ist dieser gesamte Gesetzentwurf davon getragen, dass das Wählen einfacher wird. Das Wählen zu erleichtern, mehr Leute zu den Wahlen zu bringen, das ist eigentlich eine Aufgabe, die wir haben. Falls die Personen ein Volksbegehren unter­schreiben wollen, haben sie in Hinkunft Anspruch darauf, dass sie das auch bei einer fliegenden Eintragungsbehörde tun können. Das erleichtert es auch Menschen, die sich dabei eintragen wollen, beim Volksbegehren mitzumachen; sie waren ja bisher ausgeschlossen.

Die jetzt abgeschlossene Wiener Volksbefragung hat bewiesen, welche Erfolgsge­schichte die Briefwahl ist. 90 Prozent der 276 834 Stimmen wurden per Briefwahl ab­gegeben! Das war ein klares Votum für diese Form des Wahlrechts. Die Bürgerinnen und Bürger haben das genützt und haben damit ihre demokratischen Rechte wahrge­nommen.

Gleichgültig, von wo aus die Wählerin oder der Wähler von der Möglichkeit der Brief­wahl Gebrauch macht, also vom Inland oder vom Ausland, das Porto wird vom Bund getragen. Kollege Ertl hat darauf hingewiesen, dass das natürlich ein Vorteil ist, und er hat es, so habe ich es aufgefasst, auch begrüßt, dass das so gemacht wird. Es freut mich ja, dass Sie, wenn Sie die Briefwahl auch grundsätzlich ablehnen, zumindest die Verfahren bei der Briefwahl als Verbesserung anerkennen.

Alles in allem ist die Briefwahl, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, ein großer Fortschritt im Bereich des Wahlrechts. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)

13.54


Präsident Peter Mitterer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich darf ihm das Wort erteilen.

 


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