BundesratStenographisches Protokoll781. Sitzung / Seite 86

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13.54.33

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon gehört, setzen wir mit diesem Wahlrechtsände­rungsgesetz 2010 zahlreiche sinnvolle Forderungen um. Kollege Ertl hat das ja auch hervorgehoben. Es gibt ja an diesem Gesetz doch auch etwas, das Kollege Ertl positiv findet. Das kann man ja durchaus erwähnen.

Mit diesem Gesetz setzen wir natürlich auch einen wichtigen Schritt, den Service für den Bürger zu verbessern. Ich kann das auch als jemand bestätigen, der viele Jahre auch für die Wahlorganisation in einer großen Gemeinde verantwortlich war. Es ist dringend erforderlich, dass wir uns mit dieser Briefwahl auch neueren, modernen Me­thoden im Wahlrecht öffnen und den Bürgern neue Möglichkeiten erschließen, denn mit den althergebrachten Methoden holen wir keine zusätzlichen Wählerinnen und Wähler mehr hinter dem Ofen hervor.

Die Briefwahl ist ein echter Meilenstein in der Wahlgesetzgebung, und die steigende Wahlbeteiligung zeigt dies auch deutlich auf. Wir haben das in Vorarlberg auch bei den Landtagswahlen feststellen können. Die Evaluierung war richtig und wichtig, weil wir mit den entsprechenden Erfahrungen noch bürgerfreundlicher werden können und die­se Neuerungen bereits bei der Bundespräsidentenwahl anwenden können.

Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei Herrn Hofrat Stein für die wirklich kompeten­ten Informationen im Ausschuss. Er hat in hervorragender Art und Weise über die neu­en Möglichkeiten informiert, und ich kann deshalb, Herr Kollege Ertl, deine Kritik an dieser Briefwahl beziehungsweise am Procedere nicht ganz verstehen. Da muss ich annehmen, du hast im Ausschuss nicht richtig zugehört. Wir hatten ja beinahe die Möglichkeit, hier eine Probewahl durchzuführen. Es wurde auch erklärt, wie das mit dieser Lasche vor sich geht, und dass gerade durch diese neuen Möglichkeiten das freie, persönliche und geheime Wahlrecht auch jetzt gewahrt wird. Und wenn diese La­sche beziehungsweise diese Allonge beschädigt ist, ist der ganze Wahlvorgang dann eben nichtig und die Stimme kommt, wie der Herr Hofrat es erwähnt hat, in den Reiß­wolf.

Wenn Sie also hier davon sprechen, dass dieses geheime, persönliche, freie Wahl­recht nicht entsprechend ausgeübt werden kann, muss ich Ihnen sagen, dass das schlicht und einfach falsch ist, Herr Kollege. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis neh­men. Da nützen uns auch Ausschüsse nichts, in denen uns kompetente Leute aus den Ministerien informieren, wenn Sie trotzdem hergehen und sagen, dass das nicht stimmt. Da sind Sie beratungsresistent, tut mir leid.

Auch diese ominöse 24-Stunden-Frist kann ja nicht Ihr Ernst sein, weil wir ja dann viele vom Wahlrecht ausschließen, wenn die Briefwahlkarte 24 Stunden vor dem Wahlvor­gang eingetroffen sein muss. Wir kennen ja manchmal die Wege, die die Post zurück­zulegen hat; die sind auch nicht immer die geradesten und manchmal unergründlich.

Nennen Sie uns vielleicht auch ein konkretes Beispiel, wenn Sie immer wieder diese Schimmelwähler (Rufe: Schummelwähler!) – oder diese Schummelwähler; es ist ja in­zwischen schon schimmlig, weil es schon so oft gebraucht ist – ansprechen. Nennen Sie uns einmal ein konkretes Beispiel, und sagen Sie, wo so etwas stattfindet! Wir sind ja nicht irgendwo in Afghanistan oder im Iran, wo es solche Vorgänge gibt, sondern ich denke schon, wir sind im demokratischen Österreich. Und hier haben wir, glaube ich, auch einen anderen Zugang zu derartigen Dingen.

Und wenn die FPÖ oder FPK oder wie auch immer keine Briefwahl will, dann sagen Sie: Wir wollen keine Briefwahl! – Basta, erledigt, aber heben Sie dann nicht noch eini­ge Bereiche dieses neuen Gesetzes sozusagen lobend her, und auf der anderen Seite lehnen Sie die Briefwahl ab. Das ist meiner Meinung nach falsch.

 


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